BND-Skandal: Bundesregierung will Spionage einschränken
Nach den zahlreichen Skandalmeldungen der letzten Woche will die Bundesregierung die Überwachungsaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) reformieren. Konkret geht es dabei aber in erster Linie um das Aufgabenprofil und die parlamentarisch Kontrolle.
Ein zentraler Punkt der Reform ist laut einem Bericht des Radiosenders RBB, dass dem BND die politische Spionage in europäischen Ländern und gegen EU-Institutionen untersagt wird. Darüber hinaus sollen EU-Bürger rechtlich einen ähnlichen Status erhalten wie deutsche Bürger. Das bedeutet: Die Kommunikation darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen überwacht werden. Das sei der Fall, „wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um Organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen“, so der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka.
Die Reform ist eine Reaktion auf die Enthüllungen der letzten Wochen und Monate. Demnach hat der BND – zumindest bis 2013 – eigenständig und auch als Handlanger der NSA die Einrichtungen von befreundeten EU-Staaten ausspioniert. Für Aufsehen sorgte dabei insbesondere, dass auch das französische Außenministerium abgehört wurde.
Einrichtungen der USA sollen im BND-Gesetz derweil nicht explizit ausgeschlossen werden. Doch der BND soll verpflichtet werden, dass Spionageziele nur noch nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung ausgewählt werden dürfen – und das würde US-Einrichtungen ausschließen. Ähnliche Vorkehrungen sollen auch Wirtschaftsspionage unterbinden.
Das Ziel ist nun, dass Kanzlerin Merkels Credo „Ausspähen unter Freunden geht gar nicht“ tatsächlich zur Realität werde, erklärt Lischka gegenüber dem RBB.
Parlament soll BND-Kontrolle erleichtert werden
Weitere Punkte der Reform sind, dass die Verantwortlichen in der BND-Spitze und im Kanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde stärker in die Verantwortung genommen werden. Zudem soll die Kontrolle durch den Bundestag gestärkt werden, indem der Posten eines Geheimdienst-Beauftragten geschaffen wird, der dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) unterstellt wird. Dessen Aufgabe ist dann, die Arbeit der einzelnen Geheimdienst-Kontrollgremien wie eben dem PKGr und der G10-Kommission zu koordinieren. Zudem soll auch personell aufgestockt werden. Bis zu 14 neue Mitarbeiter sollen der Bundestagsverwaltung bewilligt werden, um die parlamentarische Geheimdienstkontrolle zu stärken.
Ob diese Reformen ausreichen, um die „Schlamperei, Unfähigkeit und (das) Organisationsversagen“ (so Christian Flisek, SPD-Obmann im NSA-Ausschuss, am Donnerstag) im BND zu beseitigen, bleibt abzuwarten. Zumindest aus den Reihen der Opposition werden die Pläne bereits kritisiert. Laut den Grünen könne von einer echten Reform keine Rede sein und auch Abgeordnete der Linken bemängeln, dass etwa der Geheimdienst-Beauftragte nichts anderes als eine „Alibiveranstaltung“ sei. Diese könne nicht die Aufgaben der Abgeordneten übernehmen.
Technische Aufrüstung des BND bleibt unberührt
Ein weiterer Aspekt, der bei der aktuellen Debatte auffällt: Es handelt sich in erster Linie um bürokratische Reformen, die den rechtlichen Spielraum des BND eingrenzen. Die technischen Möglichkeiten werden nicht limitiert, am Prinzip der Massenüberwachung wird also festgehalten. Das gilt auch für Aufrüstungspläne des BND im Rahmen der „Strategischen Initiative Technik“ (SIT). Diese soll es dem Geheimdienst in kommenden Jahren unter anderem erleichtern, die angesammelten Datenberge zu analysieren und verschlüsselte Inhalte zu knacken.