Bundesrat: Vorratsdatenspeicherung überspringt letztes Hindernis
Ein Erfolg für die Bundesregierung: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat nun auch den Bundesrat passiert. Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Linke) wollte zwar nochmal den Vermittlungsausschuss einberufen, doch das Vorhaben fand keine Mehrheit.
Der Kernkritikpunkt von Lauinger lautet: Mit dem aktuellen Gesetz werden erst einmal sämtliche Kommunikationsdaten anlasslos und verdachtsunabhängig gespeichert. Es lege „den Kommunikationsdienstleistern eine undifferenzierte, alle Bürger und Bürgerinnen betreffende Speicherpflicht auf“. Unterschiede gebe es hingegen erst, wenn die Daten von Polizei und Geheimdiensten ausgewertet werden.
Ein reines Verwertungsverbot reiche aber nicht aus, um die Vorgaben der europäischen Menschenrechtscharta zu erfüllen. Denn sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hätten klar gemacht, dass schon ein Eingriff in die Grundrechte erfolgt, wenn die Daten gespeichert werden. Darüber hinaus werde auf diese Weise auch nicht der Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleistet. Diese müssten vollständig von der Speicherung ausgenommen werden.
Die Klagewelle rollt langsam an
Mit dieser Argumentation fand Thüringens Justizminister im Bundesrat aber keine Mehrheit, um das Gesetz nochmals in den parlamentarischen Betrieb zu schicken. Daher fehlt jetzt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, damit das Gesetz offiziell in Kraft treten kann. Danach wird es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich zur Klagewelle kommen. Neben zahlreichen Bürgerrechtsgruppen hat auch die FDP bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen.