Magenta-Hybrid-Streit: Telekom muss keine Hybrid-Vorleistungsprodukte anbieten
Ein Rückschlag für 1&1: Für die Deutsche Telekom besteht keine Pflicht, ein Vorleistungsprodukt basierend auf der Magenta-Hybrid-Technologie anzubieten, bei dem DSL und LTE kombiniert wird. Das hat die Bundesnetzagentur auf Anfrage von Teltarif mitgeteilt.
In der letzten Woche wurde bekannt, dass 1&1 einen Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt hat, um ebenfalls Hybrid-Anschlüsse anbieten zu können. Die entsprechende Technologie sollte die Telekom den Konkurrenten bereitstellen, da diese ansonsten benachteiligt werden. Laut Teltarif beruft sich 1&1 dabei auf die Lizenzbedingungen bei den UMTS-Versteigerungen. Denn diese besagen: Ein Lizenznehmer darf Dienstanbietern keine schlechteren Bedingungen einräumen als dem eigenen Betrieb.
Die Bundesnetzagentur teilt diese Argumentation allerdings nicht. Denn die Behörde bewertet die Magenta-Hybrid-Tarife nicht als Mobilfunk-, sondern als Festnetzprodukt. Dementsprechend lasse sich aus der Dienstanbieterverpflichtung bei den UMTS-Versteigerungen auch kein Anspruch gegen die Telekom ableiten.
Der Bonner Konzern dürfte sich durch diese Entscheidung bestätigt fühlen. Noch in der letzten Woche hatte Telekom-Sprecher Philipp Blank auf Anfrage von Golem erklärt, durch die Regulierung sollten keine Unternehmen begünstigt werden, die „weder investieren noch forschen“ – ein klarer Seitenhieb gegen 1&1. Stattdessen sollten Unternehmen gefördert werden, die Innovationen entwickeln und den Breitbandausbau vorantreiben.
Magenta-Hybrid-Verbot noch nicht vom Tisch
Der Antrag von 1&1 enthält allerdings zwei Punkte: Denn der Verkauf von Hybrid-Tarifen soll direkt verboten werden, wenn die Telekom nicht verpflichtet werden kann, ein Vorleistungsprodukt für die Hybrid-Technologie anzubieten. Der Vorwurf wird mit der Marktmacht-Klausel begründet: Demnach werden Anbieter von dominierenden Unternehmen benachteiligt, wenn diese den Zugang zu Technologien verweigern oder erschweren.
Auf Anfrage von Teltarif erklärte die Bundesnetzagentur, die zuständige Beschlusskammer befinde sich noch in „umfangreichen Ermittlungen“. Sobald die entsprechenden Ergebnisse aber ausgewertet wurden, soll zeitnah eine Entscheidung erfolgen.