Offenes WLAN: Bundesrat will Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
Die Digitale Agenda der Koalition sieht vor, die Störerhaftung zu entschärfen und somit den Weg für offene WLANs zu ebnen. Doch das beschlossene Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes stieß heute im Bundesrat auf Ablehnung; stattdessen stellt dieser eine klare Forderung: Die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung.
Doch genau diese ist mit der beschlossenen Gesetzesänderung des Bundestages nicht gegeben, denn statt die Störerhaftung zu entschärfen oder gar abzuschaffen, wurde lediglich die allgemein gültige Rechtsprechung in Worte gefasst. Bereits der im März präsentierte Gesetzentwurf zeigte die Schwächen deutlich auf: Statt Erleichterung muss der Anbieter mit mehr Bürokratie leben und die Gäste und Kunden in seinem WLAN genau registrieren. Auch darf das Netz nicht offen sein, sondern muss „angemessen“ gesichert werden, womit eine Verschlüsselung nach dem aktuellen Stand der Technik gemeint ist.
Das verfolgte Ziel sahen daher nicht nur die meisten Wirtschaftsverbände als verfehlt an, auch Verbraucherschützer machten ihre Unzufriedenheit deutlich. Daher wurde die heutige Stellungnahme des Bundesrats mit großer Begeisterung aufgenommen, gibt sie doch der Bundesregierung noch einmal die Chance, hier deutlich nachzuarbeiten.
In seinem Plenum empfiehlt der Bundesrat den Betreibern von offenen Funknetzen die gleiche Stellung einzuräumen, wie sie bislang ausschließlich den Telekommunikationsunternehmen vorbehalten ist. Mit diesem Schritt würden die Anbieter offener WLANs nicht mehr für die Rechtsverletzungen von Dritten haften, womit die WLAN-Störerhaftung abgeschafft wäre. Diese Forderung deckt sich im Wesentlichen mit denen der diversen Interessengruppen. So hatte der Verein Digitale Gesellschaft bereits im Jahr 2012 einen Gesetzentwurf verfasst (PDF-Datei), der sich mit der heutigen Forderung des Bundesrats deckt.
Auf Basis der Stellungnahme durch den Bundesrat wird sich der Vermittlungsausschuss nun mit dem Thema befassen und versuchen, die beiden Gremien auf einen Nenner zu bringen. Im Anschluss stimmt der Bundestag erneut über die Gesetzesänderung ab und legt diese dann dem Bundesrat wieder vor. Allerdings handelt es sich bei der Änderung des Telemediengesetzes lediglich um ein Einspruchsgesetz, weshalb der Bundestag das Gesetz auch ohne Zustimmung der Ländervertreter erfolgreich auf den Weg bringen kann.