Ericsson: Einigung im Patentstreit mit Apple
Apple und Ericsson haben den seit Anfang des Jahres schwelenden und an mehreren Fronten ausgetragenen Streit um die Nutzung von Mobilfunk-Patenten gütlich beigelegt. Eine weltweit gültige Kreuzlizenzvereinbarung gestattet beiden Unternehmen in den kommenden sieben Jahren die Nutzung bestimmter Patente der Gegenseite.
Das Kreuzlizenzabkommen umfasst neben solchen Patenten, die unter anderem für die Mobilfunk-Standards GSM, UMTS und LTE essenziell sind, auch eine Reihe weiterer Patente, auf die Ericsson in der Pressemitteilung aber nicht weiter eingeht. Im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet sich Apple zudem, neben einer Einmalzahlung auch regelmäßig Lizenzgebühren an Ericsson zu zahlen. Über die Höhe der Zahlungen vereinbarten beide Seiten ebenso wie zu weiteren Details Stillschweigen.
Wir sind froh über die Vereinbarung mit Apple, die beiden Unternehmen den Weg ebnet sich darauf zu konzentrieren, neue Technologien auf den Weltmarkt zu bringen und weiteren gemeinsamen Geschäftschancen in der Zukunft die Tür öffnet.
Kasim Alfalahi, Chief Intellectual Property Officer bei Ericsson
Uneinigkeit über Nachfolgevereinbarung als Stein des Anstoßes
Ausgangspunkt des Streits war, dass sich die Unternehmen nach dem Auslaufen einer Patentvereinbarung, die Apple die Nutzung von 41 Ericsson-Patenten gestattete, auf keinen Nachfolgevertrag einigen konnten. Daraufhin klagte zunächst Apple vor dem United States District Court for the Northern District of California und warf Ericsson vor, essenzielle Patente nicht unter FRAND-Bedingungen zu lizenzieren.
Im Gegenzug strengte Ericsson ein Feststellungsverfahren vor dem United States District Court for the Eastern District of Texas an, das die Berücksichtigung von FRAND-Regelungen belegen sollte. Zudem forderte Ericsson vor der Internationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten (ITC) ein Ausfuhrverbot für zahlreiche Apple-Produkte.
Diese drei Verfahren werden mit der nun unterzeichneten Regelung ebenso eingestellt wie anhängige Verfahren in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden.
Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten
Zusätzlich zum Kreuzlizenzabkommen vereinbarten Apple und Ericsson eine Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten. Dazu zählen die Entwicklung von Mobilfunkstandards der fünften Generation (5G), die Optimierung existierender Standards für Drahtlos-Netzwerke zum Nutzen von Betreibern und Kunden sowie die Optimierung des durch Videos verursachten Netzverkehrs.