Revenge Porn: Nacktbilder müssen nach Trennung gelöscht werden
Wie der BGH in einem heute veröffentlichten Urteil (VI ZR 271/14) entschieden hat, müssen intime Fotos wie Nacktaufnahmen vom Partner nach der Trennung von diesem auf Wunsch des anderen gelöscht werden. Das Recht am eigenen Bild überwiegt dabei auch eine etwaige Berufsausübungsfreiheit und Kunstfreiheit eines Fotografen.
Im verhandelten Fall hatte eine Frau von ihrem ehemaligen Lebensgefährten, einem Fotografen, gefordert, von ihr gemachte intime Nacktaufnahmen, die zwar im gegenseitigen Einvernehmen, aber im privaten Rahmen entstanden waren, zu löschen. Der Ex-Partner hatte sich hiergegen geweigert und auf seine Berufsausübungsfreiheit und Kunstfreiheit als Fotograf berufen. Da die Fotos, die die Frau auch beim gemeinsamen Geschlechtsverkehr zeigen, jedoch im privaten Umfeld des Paares entstanden sind und nie eine Veröffentlichung der Nacktaufnahmen geplant gewesen sei, urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Klägerin ein Recht auf Löschung habe, auch wenn die Aufnahmen zuvor mit ihrer Einwilligung entstanden seien, um auch zukünftig ihre Privatsphäre zu schützen.
Bei derart intimen Fotos könne sie diese Zustimmung später widerrufen und ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte inklusive dem Recht am eigenen Bild geltend machen. Für weniger intime Aufnahmen, bei denen die Partnerin bekleidet gewesen ist, gelte die von ihr erteilte Zustimmung jedoch weiterhin, so der BGH, und der Ex-Partner müsse diese Aufnahmen nicht löschen.
Durch das Urteil des BGH können Partner nach dem Ende einer Beziehung gegenseitig die Löschung etwaiger während der Partnerschaft entstandener Nacktaufnahmen fordern. Einem Recht auf Löschung sämtlicher gemeinsamer Erinnerungen widerspricht aber auch der BGH im aktuellen Urteil. Auch vor dem Hintergrund des insbesondere in den USA und Großbritannien verbreiteten „Revenge Porn“ kommt dem Urteil in Deutschland eine wichtige Bedeutung zu. Auf sogenannten Revenge-Porn-Portalen veröffentlichen Ex-Partner immer wieder Nacktfotos ihrer ehemaligen Lebensgefährten, um sich an diesen zu rächen. Ein Betreiber eines solchen Portals wurde in den USA bereits zu 18 Jahren Haft verurteilt.