Urheberabgaben: Einigung zu Pauschale für Smartphones und Tablets
Der Branchenverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf Tarife für die Urheberabgaben auf Smartphones und Tablets geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen bis zu 6,25 Euro pro Smartphone und bis zu 8,75 Euro pro Tablet. Für Bitkom-Mitglieder sowie vergangene Jahre gibt es Abschläge auf die Maximaltarife.
Damit geht der jahrelange Streit zwischen dem Bitkom als Vertreter der Informations- und Telekommunikationsbranche auf der einen und den in der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst auf der anderen Seite friedlich zu Ende.
Anschlussvereinbarung für Tablets
Für Tablet-Computer zahlten Hersteller und Importeure als pauschale Abgeltung für legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte bereits bis Ende 2011 Abgaben an die Verwertungsgesellschaften. Über eine Anschlussvereinbarung konnte jedoch erst jetzt Einigkeit erzielt werden, sodass die Gebühren – mit Abschlägen – rückwirkend bis 2012 erhoben werden. Zudem findet eine Unterscheidung zwischen Geräten für den Privatkundenmarkt und geschäftlich genutzten Geräten statt, für die es nochmals einen Abschlag gibt. Maximal sind von Bitkom-Mitglieder 7 Euro pro Gerät zu entrichten.
Privat-Tablets | Business-Tablets | |
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für 2012 und 2013: | 4,90 € | 1,96 € |
für 2014: | 5,95 € | 2,38 € |
ab 2015: | 7,00 € | 2,80 € |
Noch erbitterter standen sich beide Seiten beim Thema Mobiltelefone und Smartphones gegenüber – Hersteller und Importeure verweigerten sich hierbei bislang komplett der Zahlung einer Urheberabgabe. Die Verwertungsgesellschaften waren andererseits mit einer Forderung von bis zu 36 Euro pro Smartphone noch höher eingestiegen als bei Tablets, für die sie bis zu 15 Euro pro Gerät haben wollten.
Firmen zahlen erstmals auch für Smartphones
Mit der jetzt vereinbarten Gebührenordnung wurden nicht nur die Abgaben auf Tablets deutlich niedriger angesetzt, insbesondere die Abgaben auf Smartphones sind deutlich niedriger, als von den Verwertungsgesellschaften initial gefordert. Bitkom-Mitglieder zahlen maximal 5 Euro pro Smartphone. Abschläge gibt es auch hier für geschäftlich genutzte Geräte sowie die Nachforderungen aus den Vorjahren, wobei diese mangels Vorgängervereinbarung bis ins Jahr 2008 zurück reichen.
Verbraucher-Mobiltelefone | Business-Mobiltelefone | |
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für 2008: | 1,33 € | 1,33 € |
für 2009: | 1,64 € | 1,64 € |
für 2010: | 2,91 € | 1,455 € |
für 2011: | 3,75 € | 1,875 € |
für 2012: | 4,22 € | 2,11 € |
für 2013: | 4,53 € | 2,265 € |
ab 2014: | 5,00 € | 2,50 € |
Bitkom-Schätzungen gehen davon aus, dass die Verwertungsgesellschaften durch die beiden Produktkategorien ab diesem Jahr mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 170 Millionen Euro rechnen können. Weitere Urheberabgaben werden bereits auf Computer, Drucker, Kopierer, MP3-Player und Speichermedien wie Rohlinge und USB-Sticks erhoben.
Systemkritik trotz Rechtssicherheit
Die bis Ende 2018 gültige Einigung wird vom Bitkom zwar auf Grund der nun herrschenden Rechtssicherheit grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig kritisieren die Unternehmen das Jahrzehnte alte System aber als untauglich für die digitale Welt, in der Inhalte oftmals nicht mehr kopiert, sondern gestreamt werden. Als Gegenbeispiele für das deutsche System werden Spanien und Finnland, wo es gar keine Geräteabgaben mehr gibt, sowie Österreich und die Niederlande mit deutlich niedrigeren Abgaben genannt.
Die Rechteinhaber bauen dagegen weiter auf das Abgabensystem und setzen darauf, dass es durch den Gesetzgeber weiter gestärkt wird. Sie sehen aktuell vor allem die teils jahrelange Verhandlungsdauer als Problem, da die Rechteinhaber in dieser Zeit keine Vergütung erhalten. Hoffnung setzen sie diesbezüglich insbesondere in „die vorgesehene Sicherheitsleistung, die die Rechtsinhaber mit anderen Gläubigern gleichstellt und das Ausfallrisiko für geschuldete Vergütungen mindert“.