Bundesnetzagentur: Dezente Kritik am Vectoring-Kompromiss

Andreas Frischholz
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Bundesnetzagentur: Dezente Kritik am Vectoring-Kompromiss

Im Streit um den Vectoring-II-Antrag der Deutschen Telekom begrüßt der Beirat der Bundesnetzagentur zwar prinzipiell den Kompromiss, den die Regulierungsbehörde im November vorgestellt hatte. Doch bei einigen der umstrittenen Punkte schlägt sich das Gremium auf die Seite der Telekom-Konkurrenten.

Grundsätzlich betrachtet der Beirat den Vectoring-Ausbau als ein geeignetes Mittel, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen – allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Technologie nur einer von mehreren Schritten ist. Ein Vorteil beim Vectoring-Einsatz im Nahbereich um die Hauptverteiler ist demnach, dass vor allem in den ländlichen und halbstädtischen Gebieten bis zu 1,42 Millionen Haushalten erstmals ein Breitbandanschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s und mehr ermöglicht wird.

Die 50-Prozent-Frage

Offene Fragen bestehen allerdings noch bei den Investitions- und Ausbauzusagen, die die Netzbetreiber infolge des Vectoring-II-Antrags abgeben müssen. Prinzipiell begrüßt der Beitrat, dass nicht nur die Deutsche Telekom, sondern auch die Wettbewerber ein Exklusivrecht für den Vectoring-Einsatz in bestimmten Gebieten erhalten können. Allerdings sollte die bislang veranschlagte 50-Prozent-Marke nochmals überdacht werden. Denkbar wäre etwa: Wettbewerber könnten auch den Zuschlag erhalten, wenn diese zwar nicht die Hälfte aller Anschlüsse rund um einen bestimmten Hauptverteiler ausgebaut haben, aber immerhin deutlich mehr als „im relativen Vergleich zur Telekom“.

In den letzten Wochen wurde oftmals kritisiert, dass die Bundesnetzagentur den 23. November 2015 als Stichtag für die Vectoring-Vergabe vorsieht. Daher schlägt der Beirat nun vor, dass Ausbauzusagen von Wettbewerbern über den 23. November 2015 hinaus berücksichtigt werden. Konkretisiert werden sollte darüber hinaus auch der Zeitrahmen, in dem der Ausbau erfolgen muss. Und die Bundesnetzagentur müsste noch präziser regeln, mit welchen Sanktionen ein Unternehmen rechnen muss, sofern es die Fristen nicht einhält.

Der Beirat der Bundesnetzagentur setzt sich aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und Vertretern der Länderregierungen zusammen. Es handelt sich also um eine Art politisches Gremien, dass zwar keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat. Allerdings kann es die Regulierungsbehörde bitten, bestimmte Punkte bei einem Entwurf wie dem Vectoring-II-Kompromiss nochmals zu prüfen und zu ändern. Eine finale Entscheidung von der Beschlusskammer der Bundesnetzagentur wird noch im ersten Quartal dieses Jahres erwartet.

Telekom-Konkurrenten sind vorerst zufrieden

Nachdem alternative Provider-Verbände zuletzt mit einer Verfassungsbeschwerde kokettierten, fallen die ersten Reaktionen auf die Positionierung des Beirats zumindest nicht komplett unzufrieden aus. „Die Politik beginnt zumindest teilweise, die Tragweite dieser Vectoring-Entscheidung für den Breitbandausbau, den Wettbewerb und Wirtschaftsstandort zu erkennen“, erklärt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Unverständlich bleibe allerdings, dass die Vectoring-Pläne der Telekom trotz der negativen Auswirkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Diese negativen Auswirkungen würden etwa den Glasfaserausbau mit FTTH/B-Anschlüssen betreffen. Dementsprechend warnt auch der Bundesverband der Glasfaseranbieter (Buglas) in einer Stellungnahme: „Durch den Einsatz von Vectoring würde dem Betrieb und erst recht dem weiteren Ausbau von FTTB/H-Netzen die wirtschaftliche Grundlage entzogen.

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