Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung wird vorerst nicht gestoppt

Andreas Frischholz
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Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung wird vorerst nicht gestoppt

Mehrere Kläger haben zwar bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht, doch auf die Schnelle wird das Gesetz nicht gestoppt. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht verkündet.

Konkret ging es bei dieser Entscheidung um eine einstweilige Anordnung. Einer der Kläger hatte im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gefordert, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung solange auszusetzen, bis ein abschließendes Urteil gefällt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Antrag nun aber abgelehnt. Begründet wird der Beschluss mit einer Folgeabwägung. Denn auf der einen Seite müsste der Antragssteller zwar Nachteile in Kauf nehmen, wenn das Gesetz nach dem Inkrafttreten als verfassungswidrig eingestuft wird. Auf der anderen Seite wären die Nachteile aber deutlich größer, wenn ein verfassungsgemäßes Gesetz vorläufig gestoppt wird.

Laut einem Bericht der Tagesschau bezieht sich der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf den Antrag einer Einzelperson. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Präzedenzfall. Da eine weitere Verfassungsbeschwerde ebenfalls eine einstweilige Anordnung enthält, um das Gesetz sofort zu stoppen, könnte das Bundesverfassungsgericht in jenem Fall also auch anders entscheiden – abhängig davon, ob die Folgeabwägung zugunsten des Antragsstellers ausfällt.

Denn die Folgeabwägung ist der Knackpunkt bei einer einstweiligen Anordnung, eine inhaltliche Prüfung findet bei diesen Beschlüssen noch nicht statt. Dementsprechend lässt sich durch die Ablehnung eines entsprechenden Antrags auch nicht prognostizieren, welche Chancen eine Verfassungsbeschwerde letztlich hat.

Verfassungsbeschwerden sammeln sich

Dass die Karlsruher Richter sich auch mit der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen werden, ist seit geraumer Zeit klar. Zuletzt hatte etwa der SPD-nahe Verein D64 eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, da das Gesetz gegen das Grundgesetz verstoße. Als eines der zentralen Probleme wird die Speicherung von Standortdaten bezeichnet, da „unsere Aufenthaltsorte nun für mehrere Monate gespeichert und abrufbar gehalten werden“. Dass CDU und CSU das bestehende Gesetz mittlerweile weiter ausbauen wollen, bestätige zudem den Verdacht, dass „die Vorratsdatenspeicherung zu einem Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen wird“.

Daher rechnet der D64 auch mit guten Erfolgsaussichten für die Klage. Nach den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gehe man davon aus, dass „das Gesetz, auch in seiner jetzigen Form, verfassungswidrig ist“, sagte D64-Mitglied und Rechtsanwalt Jan Kuhlen im Interview mit den Blogrebellen. Zumal auch der aktuelle Gesetzentwurf nicht belegen könne, dass so ein massiver Grundrechtseingriff gerechtfertigt wäre.

Die erste Verfassungsbeschwerde hatten die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Berliner Kanzlei MMR bereits im Dezember eingereicht. Viele Anwälte zählen als Berufsgeheimnisträger ohnehin zu den schärfsten Kritikern der Vorratsdatenspeicherung, weil eine anlasslose Datensammlung das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandaten untergrabe. Wann das Bundesverfassungsgericht nun ein Urteil über die aktuelle Vorratsdatenspeicherung fällt, ist derweil noch unklar. D64-Mitglied Kuhlen hofft, dass das Urteil noch in diesem Jahr fällt.

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