HotSpot-Paket: Für 20 Euro übernimmt die Telekom die Störerhaftung

Nicolas La Rocco
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HotSpot-Paket: Für 20 Euro übernimmt die Telekom die Störerhaftung
Bild: Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom hat mit dem „HotSpot Plug’n’Play-Paket“ eine WLAN-Lösung für Unternehmen vorgestellt, damit diese ihren Kunden risikofrei einen kostenlosen Internetzugang anbieten können. Der Datenverkehr wird über einen sich automatisch einrichtenden Cisco-Router mit einer zweiten IP-Adresse abgewickelt.

Am praktischsten wäre es, wenn die Störerhaftung, also die Haftung durch den Inhaber eines Anschlusses für etwaige illegale Aktivitäten durch fremde Nutzer im zur Verfügung gestellten Netzwerk, einfach abgeschafft werden würde. Daran scheitert die Bundesregierung aber bereits seit mehreren Jahren. Die Telekom will dem Einzelhandel nun das Haftungsrisiko nehmen und hat dafür ein HotSpot-Paket vorgestellt, das Kunden als Ergänzung zu ihrem bestehenden Telekom-Anschluss aktivieren können.

HotSpot Plug’n’Play-Paket mit Cisco-Router
HotSpot Plug’n’Play-Paket mit Cisco-Router (Bild: Deutsche Telekom)

Einmalig 149 Euro, zuzüglich 20 Euro pro Monat

Der Telekom-Kunde erhält für den Betrieb einen Router von Cisco, der exklusiv der Bereitstellung des Hotspots dient, und eine zweite IP-Adresse. Obwohl nur ein Anschluss beim Kunden geschaltet ist, sind nach Außen hin zum Internet zwei IP-Adressen sichtbar, würde man diese aus beiden Netzwerken abfragen. Für den Cisco-Router verlangt die Telekom einmalig 149 Euro (netto), für den Betrieb des Hotspots werden 19,95 Euro (netto) pro Monat bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit fällig.

Mehr Bandbreite kauft sich der Anschlussinhaber über die Gebühr allerdings nicht, er muss stattdessen seine bestehende Leitung mit den Kunden, die den Hotspot nutzen, teilen. Deshalb ist eine Mindestbandbreite von 16 Mbit/s erforderlich, andernfalls kann das Paket erst gar nicht gebucht werden. Das überprüft die Telekom vor Vertragsabschluss. Die Telekom empfiehlt für den Betrieb eine Internetleitung mit 50 Mbit/s, das sei zum Beispiel bei Betrieben mit größerer Kundschaft von Vorteil, erklärt Dirk Wende, Telekom-Sprecher aus dem Bereich Tarife, gegenüber ComputerBase. Das Datenaufkommen des Anschlussinhabers habe aber immer Priorität vor dem der HotSpot-Nutzer, erklärt Wende weiter. Betreiber müssten sich also keine Sorge machen, dass WLAN-Gäste für eine langsame Leitung sorgen.

Störerhaftung gegen Geld abgeschafft

Aber was erhalten Anschlussinhaber zum Nettopreis von rund 20 Euro dann, wenn es nicht mehr Bandbreite für ihre Kunden ist? Neben der zweiten IP-Adresse wird insbesondere die Gewissheit erkauft, nicht für das potenziell illegale Verhalten der Kunden belangt werden zu können. Im Geschäft des Anschlussinhabers können sich Gäste mit dem durch den Cisco-Router zur Verfügung gestellten WLAN „Telekom_Free“ verbinden, zuvor muss allerdings den Nutzungsbedingungen zugestimmt werden, die eben solche illegale Aktivitäten als nicht zulässig deklarieren. Verhält sich ein HotSpot-Nutzer dennoch illegal und kommt es deswegen zu einer Anschlussinhaberermittlung, etwa für eine Abmahnung, ist der HotSpot-Betreiber aus dem Schneider, weil er nicht als Anschlussinhaber des HotSpots gilt, sondern dies die Deutsche Telekom ist.

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