Leistungsschutzrecht: VG Media will Gebühren von Google nun einklagen
Nächste Runde im Streit um das Leistungsschutzrecht: Nachdem der Schiedsspruch vom deutschen Patent- und Markenamt verhallt ist, hat die VG Media nun eine Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht, um doch noch Gebühren von Google einfordern zu können.
Das bestätigte ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft der Presseverlage auf Anfrage von Heise Online. Demnach sei eine Zivilklage „die einzige Möglichkeit, das Presseleistungsschutzrecht gegen Google durchzusetzen“. Die VG Media beruft sich dabei auch auf den Schiedsspruch vom deutschen Patent- und Markenamt, das per se festgestellt hatte: Wenn Suchmaschinenbetreiber in den Anreißertexten („Snippets“) sieben Wörter und mehr aus Artikeln der Online-Angebote übernehmen, können die Presseverlage Gebühren einfordern.
Die weitere Klage zeigt allerdings, wie schwer es für die Verlage ist, die – vermeintlichen – Ansprüche durch das Leistungsschutzrecht durchzusetzen. Denn Google will nach wie vor nicht einmal über die Höhe von potentiellen Gebühren verhandeln. Stattdessen lautet der Standpunkt: Wenn die Presseverlage nicht wollen, dass die Inhalte aus den Online-Angeboten in der Suchmaschine erscheinen, können jene die Verlinkung von sich aus stoppen. Die aktuelle Klage wollte ein Sprecher gegenüber Heise Online allerdings nicht direkt kommentieren, da Google noch keine offiziellen Informationen erhalten habe.
Trotz der neuen Klage dürfte man in den Reihen von Google allerdings nicht allzu beunruhigt sein. Denn bis dato sind die Entscheidungen in der Regel zugunsten des Suchmaschinenbetreibers ausgefallen. So hatte etwa das Bundeskartellamt bestätigt, dass die Verweigerungshaltung rechtmäßig ist. Allerdings wird sich auch noch das Landgericht Berlin in einem weiteren Verfahren mit der Frage befassen, ob Google nicht doch seine Marktmacht missbraucht, wenn die Verlage per Erklärung auf jegliche Gebührenansprüche verzichten müssen, um weiterhin bei Google News gelistet zu werden. Die erste mündliche Verhandlung in diesem Verfahren ist für den 19. Februar angesetzt.
Politik hält sich bedeckt
Politisch sind vorerst keine neuen Vorstöße zu erwarten. So hatte die Bundesregierung im Dezember in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen erklärt, dass – trotz aller Kritik – bislang „noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen“ in Auftrag gegeben zu haben, die sich mit dem Leistungsschutzrecht befassen. Auf europäischer Ebene kokettiert zwar die EU-Kommission noch mit dem Konzept, sodass ein entsprechender Passus in der Urheberrechtsreform landen könnte. Doch vielmehr als eine vage Idee ist das bislang nicht.
Hoffnungen setzen die Verlage allerdings noch auf das Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission. Google wird dabei ein Missbrauch der Marktmacht vorgeworfen, um konkurrierende Anbieter zu benachteiligen. Inwieweit dieses Verfahren aber den Streit um das Leistungsschutzrecht betrifft, ist allerdings noch offen.