Vectoring-Streit: Telekom-Konkurrenz denkt an Verfassungsbeschwerde
Im Vectoring-Streit kokettieren die Konkurrenten der Deutschen Telekom mit einer Verfassungsbeschwerde, wenn die Bundesnetzagentur den im Dezember vorgestellten Entscheidungsentwurf endgültig beschließen sollte.
Das hat der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) laut einem Bericht von Teltarif verkündet. Der Kernpunkt der Verfassungsbeschwerde ist demnach: Wenn die Bundesnetzagentur den Vectoring-II-Antrag der Telekom durchwinkt, werden die Investitionen der Wettbewerber entwertet.
Die Regulierungsbehörde hatte im Dezember zwar einen Kompromiss vorgestellt, doch auch mit diesem wird der Telekom grundsätzlich gestattet, den Nahbereich um die rund 8.000 Hauptverteiler in Deutschland exklusiv mit der Vectoring-Technologie auszustatten. Da ein Parallelbetrieb von VDSL über den Hauptverteiler und VDSL-Vectoring über die Kabelverteiler innerhalb des Nahbereichs technisch nicht möglich ist, müssten bereits bestehende VDSL-Anschlüsse der Telekom-Konkurrenten in diesen Gebieten abgeschaltet werden.
Diese Konsequenz aus dem Vectoring-II-Antrag soll nun die Grundlage für die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht sein. Denn es sind zwar Kompensationen für bereits getätigte Investitionen vorgesehen, allerdings wären diese begrenzt. Zudem werde die bis zu den Hauptverteilern ausgebaute Glasfaserstrecke nicht einberechnet, was der Breko laut Teltarif als Enteignung bezeichnet.
Die Verfassungsbeschwerde will der Breko allerdings nicht selbst einreichen. Das würden mehrere Mitgliederunternehmen des Provider-Verbands übernehmen. Darüber hinaus ist noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln geplant.
Kritik: Vectoring-II-Antrag gefährdet Breitbandziele
Neben dem Breko kritisiert derweil auch der alternative Provider-Verband VATM, dass die Breitbandziele der Bundesregierung gefährdet werden, wenn die Bundesnetzagentur den Vectoring-II-Kompromiss beschließt. „Die Selbstverpflichtungserklärung der Telekom für den geplanten Vectoring-Ausbau in den Nahbereichen der rund 8.000 Hauptverteiler sieht vor, dass nicht alle Haushalte angeschlossen werden, sondern 380.000 Haushalte vollkommen ohne 50-Mbit/s-Versorgung auskommen müssten“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Den Kommunen würde auf diese Weise die Möglichkeit genommen, den Breitbandausbau so voranzutreiben, dass „keine weißen Flecken bleiben“. Das gefährde aber letztlich die Ziele der Bundesregierung, die besagen: Bis 2018 sollen 50-Mbit/s-Anschlüsse flächendeckend verfügbar sein.
Dass die Stimmung derweil wieder hochkocht, ist wenig überraschend. Denn am 25. Januar sollen die Vertreter der Länder und der Bundestagsfraktionen im politischen Beirat der Bundesnetzagentur entscheiden, wie sie den Vectoring-II-Kompromiss bewerten und welche Nachbesserungen nötig sind.