Google: Geoblocking für das „Recht auf Vergessen“

Andreas Frischholz
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Google: Geoblocking für das „Recht auf Vergessen“
Bild: Google

Um das „Recht auf Vergessen“ konsequenter umzusetzen, will Google in Europa eine Art Geoblocking einführen. Dabei soll es sich um ein Zugeständnis an die europäischen Datenschutzbehörden handeln, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

Demnach hatte Google den europäischen Datenschützern bereits im Januar mitgeteilt, dass künftig anhand der IP-Adresse ausgewählt wird, ob ein Recht-auf-Vergessen-Link aus den Suchergebnissen entfernt wird. Bis dato war immer entscheidend, mit welcher Landesversion die Suchanfrage gestellt wurde. Das Recht-auf-Vergessen-Geoblocking soll ab Mitte dieses Monats eingeführt werden, erklärte ein Google-Mitarbeiter gegenüber der FAZ.

Der Hintergrund: Durch das Recht-auf-Vergessen-Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben EU-Bürger das Recht, Links aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen entfernen zu lassen, wenn die Informationen nicht mehr relevant sind. Die Voraussetzung ist allerdings, dass kein öffentliches Interesse besteht. Der Haken ist nun, dass Google die entsprechenden Links zwar löscht, wenn ein Antrag gestellt wurde. Allerdings gilt das nur für die jeweilige Landesversion der Suchmaschine mit den Domain-Endungen wie .de, .fr und .co.uk.

Wer das Recht auf Vergessen umgehen wollte, musste also die Suchanfrage lediglich bei Google.com eingeben. Dort waren auch die gelöschten Links wieder in den Ergebnislisten enthalten. Indem nun aber mit der IP-Adresse gefiltert wird, ist das nicht mehr möglich. Denn die Suchmaschine erkennt dann auch unabhängig von der Domain-Endung, woher ein Nutzer stammt.

Dilemma: nationale Gesetze in der digitalen Welt

Für Google dürfte es bei dieser Lösung um einen Kompromiss handeln. Datenschützer hatten in der Vergangenheit regelmäßig kritisiert, dass sich das Recht auf Vergessen zu leicht umgehen lasse, wenn lediglich die Domain-Endung ausschlaggebend ist. Gefordert wurde stattdessen: Google solle die Links nicht nur aus den europäischen Versionen der Suchmaschine, sondern weltweit entfernen.

Ein Schritt, den der Konzern vehement ablehnt. Denn bei dem Recht auf Vergessen handele es sich nur um ein europäisches Gesetz, dementsprechend dürfte es eben auch nur in Europa umgesetzt werden. Laut Google drohe andernfalls ein internationaler Zensurwettlauf, da dann einzelne Staaten entscheiden könnten, was die Nutzer weltweit zu Gesicht bekommen.

Von diesen Argumenten zeigten sich allerdings die Datenschützer und allen voran die französische Datenschutzbehörde CNIL nicht sonderlich beeindruckt. Daher dürfte es sich bei dem Geoblocking nun um ein Zugeständnis handeln, um die Datenschützer zu besänftigen und weiteren Klagen zu entgehen. Die Frage ist nun, ob der künftige Kompromiss den Datenschützern ausreicht. Denn ein IP-Filter lässt sich zum Beispiel mit einem Proxy-Server immer noch umgehen, technisch ist das aber deutlich komplizierter als der Wechsel auf Google.com.