Google: Klage wegen automatischer E-Mail-Auswertung
Weil Google immer noch die E-Mails der Nutzer automatisiert auswertet, um gezielt Werbung zu schalten, wollen Verbraucherschützer nun klagen. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) heute mit.
Abgemahnt wurde Google bereits im Januar dieses Jahres. Das Kernproblem ist demnach: Wenn Inhalte von Nutzern für Werbezwecke ausgewertet werden sollen, ist immer eine gesonderte Einwilligung nötig. Das gilt daher auch für E-Mails, die Google automatisiert auswertet, um personalisierte Werbung zu schalten.
Der Vorwurf der Verbraucherschützer lautet nun, dass Google keine separate Einwilligung für diese Maßnahme einholt. Stattdessen werde das Thema nur allgemein in den Datenschutzbestimmungen aufgeführt. Doch diese pauschale Einwilligung sei rechtswidrig.
Da Google die eingeforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat, wird es nun zur Klage kommen. „Der vzbv wird die Angelegenheit nun gerichtlich klären lassen und prüft derzeit den Umfang der Klageerhebung“, heißt es in der offiziellen Mitteilung.
Derweil will Google die Vorwürfe nicht kommentieren. Zu einem schwebenden Verfahren wolle sich der Konzern nicht äußern, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung.
Wenn das Gericht über die umstritten Klauseln von Google entscheidet, könnte es zu einem Urteil mit Signalwirkung kommen. Denn der Konzern ist keine Ausnahme, sondern vielmehr ein Paradebeispiel für zahlreiche Internetdienste, die bei den Datenschutzerklärungen nach dem „Alles-oder-Nichts“-Prinzip vorgehen, wie zuletzt eine Untersuchung der Stiftung Warentest gezeigt hat.