Hassbeiträge auf Facebook: Anwälte stellen Strafanzeige gegen Mark Zuckerberg
Facebooks Umgang mit Hassbeiträgen ist umstritten, doch juristisch ist das Thema nur schwer zu fassen. Denn die Strafanzeigen gegen drei Manager des Unternehmens wurden mittlerweile eingestellt. Daher haben die IT-Anwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke nun eine Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg gestellt.
Konkret lautet der Vorwurf: Beihilfe zur Volksverhetzung. Mittlerweile hätten die Anwälte mehr als 300 Fälle dokumentiert, in denen Beiträge nicht gelöscht worden sind, obwohl diese nicht mit dem deutschen Recht vereinbar wären. Infolge der Meldung lautete die Antwort von Facebook aber stets: Die Beiträge würden nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien des sozialen Netzwerks verstoßen.
Daher kritisiert der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun: „Facebook behauptet zwar, deutsches Recht anzuwenden, verbreitet aber dennoch Gewaltdarstellungen, Gewaltaufrufe, Hetze und Propaganda von Terrororganisationen.“ Das ist nach Ansicht der Anwälte rechtswidrig. Denn als Plattform-Betreiber haftet Facebook zwar nicht direkt für die Inhalte der Nutzer. Doch das gilt nur, solange keine Kenntnisse vorliegen. Wenn also Beiträge gemeldet werden, die gegen deutsches Recht verstoßen, muss Facebook löschen.
Strafanzeige gegen Zuckerberg als Ultima Ratio
Jun war es auch, der die Strafanzeigen gegen die drei Geschäftsführer der Facebook Deutschland GmbH und den Europachef Martin Ott gestellt hatte. Das Verfahren gegen die Geschäftsführer hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Aufgabenbereich. Denn die Facebook Deutschland GmbH ist nur für das Werbegeschäft verantwortlich, nicht aber für die Inhalte in dem sozialen Netzwerk.
Diese Begründung war dann allerdings auch der Anlass, um die Strafanzeige auf Mark Zuckerberg zu erweitern. „Mit neuen Erkenntnissen ist jetzt die Ausweitung des Verfahrens auf die ausländischen Gesellschaften und deren Manager nötig“, so der Kölner Anwalt Christian Solmecke. Und da Zuckerberg in letzter Instanz für die Richtlinien des sozialen Netzwerks verantwortlich ist, richtet sich die Anzeige nun gegen ihn.
Inwieweit Facebook-Manager aber persönlich für die Inhalte von Nutzerbeiträgen verantwortlich sind, ist nach wie vor offen.
Facebook soll ein Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro zahlen
Neben den Managern nehmen die Anwälte auch Facebook direkt ins Visier. So wurde ein Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro beantragt, das das soziale Netzwerk zahlen soll. Bei der Summe handelt es sich um den Umsatz, den Facebook seit August in Deutschland erzielt habe.
Es geht nicht um eine Verhaftung, sondern um politischen Druck
Den Anwälten gehe es aber nicht darum, dass Zuckerberg direkt verhaftet wird, wenn er etwa an diesem Freitag Berlin besucht. Stattdessen soll der politische Druck erhöht werden. Denn bislang habe Facebook zwar schon Bekenntnisse abgegeben, die Resultate wären aber noch mangelhaft. „Wir müssen jetzt zeigen, dass es nicht ausreicht, das Recht bloß ab und zu einzuhalten“, so Solmecke.
Dass Facebook infolge der Debatte im letzten Jahr reagiert hat, räumen auch die Anwälte ein. Infolge der Flüchtlingskrise ist die Anzahl der Nutzerbeiträge mit rassistischen Inhalten dermaßen explodiert, dass sowohl zahlreiche Nutzer als auch Politiker massive Kritik äußerten. Nach Gesprächen mit dem Justizministerium hat Facebook zwar reagiert, indem etwa ein deutsches Community-Team eingesetzt wurde. Doch die aktuellen Strafanzeigen zeigen: Die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Hass ist so schwierig, dass eine nachhaltige Lösung immer noch nicht in Sicht ist.