Kabelnetzbetreiber: Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende
Seit Ende letzter Woche steht nun endgültig fest, dass der Routerzwang ab dem 1. August wegfällt. Vor allem bei den Kabelnetzbetreibern stellt sich nun die Frage, wie diese das Gesetz in der Praxis umsetzen wollen. Denn ein konkreter Plan existiert derzeit noch nicht.
Grundsätzlich gilt: Mit dem Gesetz (PDF-Datei) legt die Bundesregierung fest, dass der Router nicht zum Netz zählt. Das Hoheitsgebiet eines Internetanbieters endet künftig also an der Steckdose. Wenn ein Kunde nun also einen Internetanschluss bucht, darf zwar noch ein bestimmter Router angeboten werden, doch verpflichtend ist dieser nicht mehr. Daher müssen dem Kunden bei Vertragsabschluss auch sämtliche Zugangsdaten und Informationen übermittelt werden, die für den Betrieb des Internetzugangs nötig sind – und zwar in Textform, unaufgefordert und kostenfrei.
Während das bei den DSL-Anschlüssen ohnehin üblich ist, sind es vor allem die Kabelnetzbetreiber, die nun umstellen müssen. Denn eine der Besonderheiten im Kabelnetz ist, dass das Modem einen aktiven Netzabschluss bildet. Vereinfacht formuliert bedeutet das: Der Router schaltet nicht nur die Leitung frei, sondern muss auch noch die für den Internetzugang erforderlichen Frequenzen festlegen. Und wenn dabei ein Fehler passiert, kann dieser nicht nur den Anschluss des jeweiligen Kunden, sondern sogar die komplette Nachbarschaft lahmlegen.
Daher waren es auch die Kabelnetzbetreiber, die am stärksten gegen ein komplettes Ende des Routerzwangs protestiert hatten. Letztlich hatten sich aber die Befürworter einer freien Auswahl durchgesetzt. Denn nur so steht es den Kunden offen, ein Modell mit besserer Ausstattung oder höheren Sicherheitsstandards einzusetzen.
Zwei Alternativen zum Routerzwang im Kabelnetz
Für die Kabelnetzbetreiber gibt es im Prinzip nun zwei Möglichkeiten, um die freie Router-Auswahl umzusetzen:
- Zertifizierte Geräte: Die jeweiligen Anbieter zertifizieren Router von verschiedenen Herstellern, die dann für den Anschluss geeignet sind. Diese Geräte sollen dann „eine gerätespezifische, kabelnetzbetreiberindividuelle Konfigurationsfirmware“ erhalten, wie es Vodafone/Kabel Deutschland in einer Stellungnahme für den Bundestag formuliert hatten. Der Nachteil ist allerdings, dass die Auswahl für die Kunden dann vermutlich nicht allzu groß sein wird.
- Zwei-Geräte-Lösung: Bei den Kabelkunden wird zunächst eine Art Modem installiert, das dann als aktiver Netzabschluss dient. Von dort wird das Signal dann an den eigentlichen Router weitergeleitet, den der Kunde selbst auswählen kann.
Unitymedia und Vodafone/Kabel Deutschland arbeiten noch an Lösungen
Auf Anfrage von ComputerBase konnten die großen Kabelnetzbetreiber aber noch nicht sagen, welche Lösung favorisiert wird. So erklärte Unitymedia in einer Stellungnahme: „Wir arbeiten aktuell an der Umsetzung der Gesetzesvorlage.“ Es stehe aber noch nicht final fest, wie diese implementiert wird. Daher könnten auch noch keine konkreten Details genannt werden.
Etwas ausführlicher äußerte sich Vodafone/Kabel Deutschland: „Im Kabelbereich arbeiten wir derzeit daran, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die erforderliche Schnittstellenbeschreibung zum Einsatz vom Kabelmodems/ -routern für interessierte Hersteller fertigzustellen. Deshalb können derzeit noch keine kundeneigenen Kabelmodems am Kabelnetz von Vodafone eingesetzt werden.“
Ein Vodafone-Sprecher verweist aber darauf, dass Kunden bereits heute das Kabelmodem in den „Bridge Modus“ versetzen können, um einen alternativen Router zu verwenden. Dabei handelt es sich im Prinzip um die bereits erwähnte Zwei-Geräte-Lösung.