Bundeskartellamt: Ermittlungen gegen Facebook eingeleitet
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Der Vorwurf lautet: Das soziale Netzwerk missbrauche bei den Nutzungsbedingungen womöglich seine marktbeherrschende Stellung, um Daten über die Nutzer zu sammeln und auszuwerten.
Demnach bestehe ein Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Facebook erfasse persönliche Daten in großem Umfang und aus verschiedenen Quellen, sodass ein Nutzerprofil erstellt werden kann, um zielgerichtet Werbung zu schalten. Das Problem ist nun: Nutzer müssen in diese Nutzungsbedingungen einwilligen, um einen Zugang zu dem sozialen Netzwerk zu erhalten.
Daher will das Bundeskartellamt nun prüfen, ob Facebook die marktbeherrschende Position unter den sozialen Netzwerken missbraucht, um solche Klauseln durchzudrücken. So erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.“
Wie das Verfahren ausgeht, ist allerdings noch offen. Denn nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens bedeute automatisch, dass der Fall auch kartellrechtlich relevant ist. Allerdings gelten für solche Unternehmen besondere Pflichten, zu denen etwa auch angemessene Vertragsbedingungen zählen.
Facebook will mit Kartellamt zusammenarbeiten
Facebook hat bereits auf die Untersuchung des Bundeskartellamts reagiert. Demnach ist sich das soziale Netzwerk zwar keiner Schuld bewusst, will aber mit der Behörde kooperieren, um die Vorwürfe auszuräumen. „Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten“, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage von Spiegel Online.
Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen die Facebook Germany GmbH, sondern betreffen auch den amerikanischen Mutterkonzern und die europäische Tochter mit Sitz in Irland. Laut dem Bundeskartellamt werde das Verfahren in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten geführt.