Like-Button: Gericht untersagt direkt geladene Facebook-Widgets

Jan-Frederik Timm
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Like-Button: Gericht untersagt direkt geladene Facebook-Widgets
Bild: zeevveez | CC BY 2.0

Im Mai 2015 hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Unternehmen Eventim, HRS, KIK, Nivea, Payback sowie Peek & Cloppenburg für das Einbinden des Like-Buttons über das von Facebook zur Verfügung gestellte Widget abgemahnt. P&C wollte sich der Aufforderung zur Unterlassung nicht beugen und verlor jetzt vor Gericht.

Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale NRW Recht, dass die bloße Einbindung des Facebook-Like-Buttons als Widget beim Webauftritt fashionid.de der Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf gegen den deutschen Datenschutz verstößt. Die Aufnahme der datenschutzrechtlichen Konsequenzen in die Datenschutzerklärung reiche nicht aus. Das Urteil (AZ: 12 O 151/15) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Datenschützer zeigen nach diesem Etappensieg zufrieden: „Das Urteil stellt klar, dass die hier gerügte Einbettung des Like-Buttons auf den Webseiten hiesiger Unternehmen nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar ist, wenn die Firmen es versäumen, eine entsprechende Einwilligung der Seitenbesucher einzuholen und über die Verarbeitung und Verwendung der Daten durch Facebook ausreichend zu informieren.

Auch Payback hatte sich der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, im Mai 2015 verweigert. Die gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Landgericht München dauert noch an.

Es ist höchste Zeit zu handeln

Für Betreiber von Webseiten, die noch heute ohne aktiven Eingriff des Anwenders die Widgets von Facebook an den Browser liefern, ist es jetzt höchste Zeit zu handeln.

Die Übernahme der von Facebook bereitgestellten Buttons ist einfach, hat für Besucher der Seite aber einen Nachteil: Wird eine Internetseite mit diesem Button geladen, dann bekommt Facebook das mit und kann diese Information beziehungsweise daraus abgeleitete Interessen mit dem Facebook-Profil des Nutzers verknüpfen – ohne dass der etwas davon mitbekommt. In Deutschland fällt diese Form der Datenerhebung für Facebook in Zukunft weg.

Auf ComputerBase mussten Leser die Widgets seit dem Jahr 2011 erst aktivieren, um sie zu nutzen. Ohne manuelle Aktivierung fand kein Datenaustausch mit den sozialen Netzwerken statt. Seit dem neuen Design sind alle auf ComputerBase eingebundenen Social-Media-Buttons gewöhnliche HTML-Links. Durch bloßes Aufrufen einer ComputerBase-Seite werden keinerlei Daten an die sozialen Netzwerke übertragen. Erst beim Klick auf die Links wird ein Kontakt hergestellt.