Streit um iPhone: Das US-Justizministerium gibt nicht klein bei

Andreas Frischholz
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Streit um iPhone: Das US-Justizministerium gibt nicht klein bei

Im Streit um das Entsperren von iPhones hat das amerikanische Justizministerium nun Berufung gegen das Urteil des New Yorker Gerichts eingelegt. Das hatte zuvor entschieden, dass Apple nicht verpflichtet werden könne, die iPhones auf Anfrage des FBI zu entsperren.

Dieser Fall betrifft nicht das San-Bernardino-Attentat, sondern es geht um das Smartphone eines mutmaßlichen Drogen-Dealers. Dabei handelt es sich um ein iPhone 5 mit iOS 7, das noch nicht mit den Sicherheitsfunktionen der modernen iOS-Versionen ausgestattet ist. Dementsprechend müsste Apple auch keine separate Software entwickeln, sodass das FBI den PIN per Brute-Force-Attacke knacken kann, um an die verschlüsselten Daten zu gelangen. Dennoch weigert sich Apple, das iPhone zu entsperren. Begründet wird das mit der fehlenden Rechtsgrundlage – ein Punkt, den auch der New Yorker Richter James Orenstein in dem Urteil von der letzten Woche aufgriff.

Nun legten das amerikanische Justizministerium und die New Yorker Staatsanwaltschaft aber Berufung ein, die entsprechenden Papiere sind laut dem Bericht der New York Times am Montag bei dem Gericht eingegangen. Demnach handele es sich bei Orensteins Urteil um eine Einschränkung der Ermittlungsbehörden, die es in dieser Form noch nicht gegeben hätte. Und seine rechtliche Analyse würde zudem weit über die Umstände hinausgehen, die für den aktuellen Fall relevant sind.

Der Fall ist nicht neu

Das Kernargument lautet dabei: In der Vergangenheit habe Apple bereits in Dutzenden vergleichbaren Fällen die Ermittlungsbehörden unterstützt, indem die jeweiligen iPhones entsperrt wurden. Dafür müsste auch kein „goldener Schlüssel“ („master key“) oder eine andere Hintertür entwickelt werden, damit etwa das FBI auf die Inhalte des Smartphones zugreifen kann. Dementsprechend sei das auch kein Fall, bei dem man eine neue Balance zwischen Privatsphäre und Sicherheit finden müsste.

Darüber hinaus erklären das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft, dass der All Writs Act als Rechtsgrundlage ausreicht. So habe der US-Kongress zwar kein Gesetz erlassen, dass Internetdienste verpflichtet, selbst verschlüsselte Inhalte an Ermittlungsbehörden auszuhändigen – doch das Gegenteil wurde auch nicht geregelt. Und abgesehen von der Hilfe durch Apple gebe es für das FBI auch keine adäquate Alternative, um den Gerichtsbeschluss durchzusetzen, der die Inhalte des iPhones umfasst. Denn es besteht das Risiko, dass der Verdächtige die automatische Lösch-Funktion aktiviert habe. In der Praxis heißt das dann: Wenn die Ermittler zehn Mal den falschen PIN eingeben, werden die Daten auf dem Gerät entfernt.

Apple bleibt bei bekannter Haltung

Apple bleibt derweil bei der bekannten Haltung. Laut New York Times erklärte das Unternehmen erneut, dass man die Gerichtsbeschlüsse des FBI als verfassungswidrig einstuft. Ebenso reiche der All Writs Act als Rechtsgrundlage nicht aus, da ein über 200 Jahre altes Gesetz nicht die technische Realität im 21. Jahrhundert widerspiegelt.

Auch für den New Yorker Rechtsstreit gilt also: Der Machtkampf zwischen Apple und FBI geht weiter. Die nächste Runde findet voraussichtlich am 22. März statt. Dann entscheidet das kalifornische Bezirksgericht, ob der Gerichtsbeschluss für das iPhone des San-Bernardino-Attentäters gültig ist.

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