Urteil: Apple Music verletzt Patente vom Nagravision-Anbieter
In dem seit Mitte 2014 andauernden Verfahren konnte sich der Verschlüsselungsexperte Kudelski gegenüber Apple durchsetzen. Bereits am Dienstag kam das Landgericht Düsseldorf zu dem Urteil, dass Apple mit seinen Streaming-Diensten für Musik und Videos gegen Patente des Schweizer Unternehmens verstoße.
Laut dem Urteil darf Apple ab sofort Dienste, bei denen Musik und Videos und zusätzliche Informationen aus dem Internet über iOS-basierende Geräte und Mac-Computer abgerufen werden, nicht mehr in Deutschland anbieten. Windows- oder Android-Nutzer sollen von dem Verbot dagegen nicht betroffen sein. Das Gericht folgte damit dem Vorwurf Kudelskis, das Apple mit auf iOS basierenden Geräten gegen eigene Patente verstoßen würde und sah die die Klage als „überwiegend zulässig und begründet“ an. Diese wurde bereits im Mai 2014 über die Tochterunternehmen Open TV und Nagravision eingereicht.
Über die Auswirkungen des Verbotes oder Apples weiterem Vorgehen können bisher nur Mutmaßungen angestellt werden, da das Unternehmen bisher zu keiner Stellungnahme bereit war. Gleiches gilt für Kudelski als klagende Fraktion. Bisher ist jedoch Apples Streaming-Dienst Music per iOS weiterhin erreichbar.
Rechtliche Auseinandersetzungen auch in anderen Ländern
Einen Namen machte sich das Unternehmen hierzulande vor allem durch das Verschlüsselungssystem Nagravision, welches von zahlreichen Pay-TV-Sendern verwendet wird. Verfahren führt das Unternehmen zudem nicht nur in Deutschland gegen Apple, auch in den USA ist eine gerichtliche Auseinandersetzung anhängig. Zudem wurden in der Vergangenheit bereits andere Unternehmen von Kudelski verklagt. So unter anderem Netflix, mit welchen sich das Schweizer Unternehmen, welches über 4.400 zugesicherte oder beantragte Patente besitzen soll, im Vorjahr außergerichtlich einigte. Ähnliche Abkommen wurden bereits mit Cisco, Disney und Google getroffen.