Bundesnetzagentur: Schlichtungsverfahren ab sofort gebührenfrei
Die Bundesnetzagentur führt ab sofort das Schlichtungsverfahren, bei dem im Streit zwischen Kunden und den Telekommunikations- beziehungsweise Post-Dienstleistern vermittelt wird, gebührenfrei durch. Grundlage ist das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das heute in Kraft tritt.
Die Bundesnetzagentur schlichtet in dem Verfahren beispielsweise bei strittigen Handy- oder Telefonrechnungen, gesperrten Anschlüssen, Rufnummernmitnahmen oder untergegangenen Postsendungen. Bislang richteten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Im Falle von Postproblemen wurden mindesten 25 Euro fällig, bei Problemen mit Telekommunikationsunternehmen mindestens 35 Euro.