Prepaid: Bundesregierung plant Verbot anonymer SIM-Karten
Noch ist das Vorhaben nicht gesetzlich verankert, aber die Bundesregierung hat einen Maßnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung vorgestellt, aus dem unter anderem hervorgeht, dass der anonyme Verkauf von Prepaid-SIM-Karten zukünftig nicht mehr möglich sein soll. Ein Identitätsdokument müsse dann immer vorgelegt werden.
Pflicht für Identitätsdokument
Als Teil derselben Verhandlungen für ein Integrationsgesetz hat die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auch einen Maßnahmenkatalog für die Terrorismusbekämpfung in Deutschland vorgelegt, der allerdings auch Personen betrifft, die einfach nur anonym telefonieren möchten.
Derzeit ist es in Deutschland noch möglich, Prepaid-SIM-Karten anonym zu erwerben und zu nutzen. Das möchte die Bundesregierung in Zukunft verhindern, indem neue Verpflichtungen für Provider und Händler gelten.
Laut dem Maßnahmenkatalog mit dem Titel „Handlungsbedarf – Terrorismusbekämpfung“, der unter anderem auf der Website von CDU/CSU einsehbar ist (PDF), sollen „Provider und Händler verpflichtet werden, auch bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständigen Adressangaben zu verlangen.“ Das soll anonyme Prepaid-SIM-Karten verhindern.
Providerprivileg einschränken
Die Bundesregierung will zudem das Providerprivileg einschränken, also das Privileg eines Providers, nicht für strafbare Handlungen der Nutzer einstehen zu müssen. Die Koalition spricht von einem „Host-Provider-Privileg“, das auf europäischer Ebene verschärft werden soll, und sieht vor, „die Haftung der Host-Provider für Inhalte“ zu prüfen. In dem dreiseitigen Maßnahmenkatalog wird außerdem eine „Selbstverpflichtung der Unternehmen der Internetwirtschaft zum selbstständigen und aktiven Vorgehen gegen terroristische Propaganda auf ihren Netzwerken“ von den Parteien verlangt.
Automatisierte Suche mit unvollständigen Namensbestandteilen
Darüber hinaus sollen von den Sicherheitsbehörden automatisierte Suchen in den Bestandsdaten der Telekommunikationsgesellschaften mit unvollständigen Namensbestandteilen oder abweichenden Schreibweisen durchgeführt werden dürfen. Das soll dabei helfen, bei spezifischen Abfragen der Daten mehr Treffer zu finden, wenn die genaue Schreibweise eines Namens nicht bekannt ist. Von solchen automatischen Abfragen sind potenziell aber auch viele Unbeteiligte betroffen, weshalb der Maßnahmenkatalog aus Datenschutzgründen eine Höchstgrenze der gemeldeten Treffer vorsieht. Zur Höchstgrenze schweigt die Koalition allerdings in dem Papier.