Deutsche Telekom: Neue Spotify-Regeln nicht im Sinne der Netzneutralität
Dass die Deutsche Telekom künftig auch den Datenverkehr von Spotify drosseln will, wenn die Mobilfunknutzer das Inklusivvolumen verbraucht haben, liege laut dem Konzern an der EU-Verordnung zur Netzneutralität. Doch mit dieser Begründung würden die Nutzer für „dumm verkauft“, kritisiert nun die Verbraucherzentrale Sachsen.
Ende März hatte die Telekom in einem Blog-Beitrag mitgeteilt: Selbst wenn die Mobilfunknutzer die „Music-Streaming“-Option gebucht haben, wird ab dem 28. April auch der Datenverkehr von Spotify auf maximal 64 kbit/s gedrosselt, wenn das Inklusivvolumen erschöpft ist. Dabei handele es sich um die technische Gleichbehandlung des Datenverkehrs, wie sie nach Ansicht der Telekom in der Verordnung gefordert wird.
Allerdings gibt es immer noch eine Ausnahme. Denn die Spotify-Daten werden vor der Drosselung nach wie vor nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. „Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden“, heißt es in einem Update des Blog-Beitrags.
Kritik: Spotify-Ausnahme widerspreche Netzneutralität
Es ist eine Argumentation, die nach Ansicht der Verbraucherschützer aber nicht zutrifft. „Wenn nun die Telekom behauptet, dass sie mit der Änderung ihres Spotify-Modells dem neuen Netzneutralitätsgebot gerecht werden würde, wird wohl eher der Nutzer für dumm verkauft“, erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Von einer Gleichbehandlung könne demnach nur gesprochen werden, wenn sich das Spotify-Streaming auch auf das Datenvolumen auswirkt. „Da das Inklusivvolumen aber nach wie vor von der Spotify-Nutzung ungeschmälert bleibt und erst dessen ohnehin erfolgende Drosselung auch Spotify verhindert, hat das mit Netzneutralität sehr wenig zu tun“, so Henschler.
Konkrete Vorgaben für Zero-Ratings kommen erst im Sommer
Abkommen wie das von der Telekom und Spotify werden von Verbraucherschützern und Netzaktivisten ohnehin kritisiert. Der zentrale Kritikpunkt an diesen sogenannten Zero-Ratings lautet dabei: Wenn Provider den großen Internetanbietern einen Vorteil beim Datenverbrauch einräumen, werden kleinere oder neue Dienste benachteiligt, weil diese nur einen erschwerten Zugang zum Markt erhalten.
Wie genau die Zero-Ratings künftig in Europa reguliert werden, ist derzeit aber noch unklar. So tritt die EU-Verordnung zwar ab dem 30. April in Kraft, doch die entsprechenden Vorgaben sind nur vage formuliert. Daher kommt es jetzt auf die europäischen Regulierungsbehörden an. Diese wollen die EU-Verordnung bis zum Sommer in eine einheitliche Richtlinie umsetzen. Und dann wird sich zeigen, ob die Spotify-Ausnahme der Telekom in der aktuellen Form tatsächlich legal ist.