Autonomes Fahren: Haftungsfrage in der Koalition noch nicht geklärt
Im Rahmen der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg stellte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) seine Pläne rund um das Thema Autonomes Fahren vor und forderte dabei auch eine Gesetzesänderung, die die Haftungsfrage klärt. Justizminister Heiko Maas (SPD) will diese Frage jedoch von den Gerichten klären lassen.
Dobrindts große Schritte werden kleiner
Wie auch schon beim Breitbandausbau, macht der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur große Worte und kündigte auf der Klausurtagung in Meseberg an, dass Deutschland „als erstes Land den Regelbetrieb für das Auto mit Autopilot“ schaffen werde. Grundsätzlich hatte die Bundesregierung auch schon im April einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, der die wesentlichen Änderungen des Wiener Abkommens über den Straßenverkehr in nationales Recht umwandeln soll. Doch dabei waren grundlegende Fragen weiterhin offen geblieben.
Haftung für die Assistenzsysteme
Eine der wohl wichtigsten Fragen im Straßenverkehr ist die Haftung, denn mit den Fahrzeugen können erhebliche Schäden entstehen. Diese Frage wird nun umso interessanter, wenn Fahrzeuge halb- oder gar vollautonom am Straßenverkehr teilnehmen. Vorerst verneint wurde die Frage, ob ein Fahrzeug ohne Steuerelemente am Straßenverkehr teilnehmen darf. Denn hier wurde klar festgehalten, dass der Fahrer immer in der Lage sein muss, vom Computer übernehmen zu können.
Offen ist was passiert, wenn der Computer einen Fehler macht oder das Fahrzeug gar gehackt wird. Dobrindt verfolgt hier das Ziel, dass der Fahrer aus der Haftung ausgenommen wird, wenn das Fahrzeug und damit auch die Assistenzsysteme durch die zuständige Behörde zugelassen worden sind. Um dieses zu erreichen, sollen die Gesetze zur Haftung entsprechend geändert werden.
Dies sieht Maas jedoch anders und will die Rechtslage durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte klären lassen. Damit hält der Justizminister an der bestehenden Struktur fest, denn auch jetzt schließen die Gesetze eine Haftung für Assistenzsysteme durch den Fahrer nicht aus. Stattdessen muss der Fahrer im Zweifel auf dem zivilrechtlichen Weg die Haftung durch den Hersteller klären lassen.
Was muss durch die Haftung geschützt werden?
Die Frage könnte einen größeren Streit in der Koalition auslösen, denn so banal wie es zunächst zu scheinen mag, ist das Thema nicht. Dabei geht es nicht nur um die Haftung wegen etwaiger Sachschäden am Fahrzeug, sondern insbesondere auch um die Haftung für Schäden unbeteiligter Dritter. Hierbei spielen dann auch die Gesundheit und die Nachsorge eine entscheidende Rolle. Es stellt sich folglich die Frage, ob eine Gesetzesänderung den unbeteiligten Dritten wirklicher besser schützt als die aktuelle Rechtslage.