EU-Kommission: Erhebliche Zweifel am Vectoring-Beschluss
Dass die EU-Kommission den Vectoring-II-Beschluss nun intensiv prüft, begründete die Bundesnetzagentur öffentlich vor allem mit der Komplexität des Verfahrens. Ein Schreiben der EU-Kommission zeigt allerdings, dass eine „in-depth“-Untersuchung eingeleitet wurde, weil inhaltlich erhebliche Zweifel an dem Beschluss bestehen.
Scharfe Kritik der EU-Kommission
Das entsprechende Schreiben stammt aus dem Büro von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger und wurde bereits am 10. Mai an die Bundesnetzagentur übermittelt. In der öffentlichen Diskussion spielte es bislang noch keine Rolle, wurde nun aber vom alternativen Provider-Verband Breko veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Reaktion auf die Aussagen von Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann, der erst am Freitag erklärt hatte: „Wir halten den Beschluss in der Sache für absolut richtig und gehen davon aus, dass wir ihn durchsetzen können.“
Ob das aber gelingt, ist angesichts des Schreibens der EU-Kommission zweifelhaft. So lautet die Kritik im Kern: Die Vorteile der Vectoring-Pläne sind zu gering, um die Risiken für den Wettbewerb und den Glasfaserausbau zu rechtfertigen.
Glasfaserausbau wird erschwert
Grundsätzlich heißt es zwar, dass rund sechs Millionen Haushalte von dem Vectoring-Ausbau im Nahbereich um die Hauptverteiler profitieren sollen. Tatsächlich erhalten aber nur rund 1,4 Millionen Haushalte erstmals einen Anschluss, der eine Geschwindigkeit von mehr als 50 Mbit/s bietet. De facto wären das also nur rund 3,8 Prozent der Haushalte in Deutschland. Daher hat die EU-Kommission erhebliche Zweifel, ob der Nutzen die Risiken rechtfertigt, die für den Wettbewerb und künftige Investitionen prognostiziert werden.
Denn der Einsatz der Vectoring-Technologie bedeutet, dass Wettbewerber keinen physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) erhalten. Stattdessen ist ein virtuell entbündeltes Vorleistungsprodukt nötig. Doch das von der Bundesnetzagentur bevorzugte Layer-2-Zugangsprodukt reicht nach Ansicht der EU-Kommission nicht aus, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Konkret heißt es in dem Schreiben: Der Einsatz von Vectoring führe zwar nicht dazu, dass Wettbewerber überhaupt nicht mehr in die Glasfaserinfrastruktur investieren. Doch die Bundesnetzagentur habe sich „nur unzureichend mit dem Argument alternativer Betreiber befasst, dass der Verlust des physischen Zugangs im Zuge des Vectoring-Ausbaus den bereits jetzt schon wirtschaftlich schwierigen Ausbau der Glasfaserinfrastruktur noch mehr zurückwirft“.
Es ist vor allem die Telekom, die profitiert
Die Bundesnetzagentur erklärt zwar, dass auch die Wettbewerber der Telekom die Möglichkeit haben, im Nahbereich um die Hauptverteiler auszubauen. Doch die Hürden sind nach Ansicht der EU-Kommission zu hoch angesetzt. So müssen die Wettbewerber in einem bestimmten Gebiet mehr als 50 Prozent der Kabelverzweiger ausgebaut haben und zudem über mehr Kabelverzweiger als die Telekom verfügen.
In der Praxis bedeute das aber laut den Zahlen der EU-Kommission, dass die alternativen Provider nur in sechs Prozent der Fälle den Nahbereich um die Hauptverteiler mit Vectoring ausbauen können. In 90 Prozent bleibt das Feld hingegen der Telekom überlassen, was „nahe an die von der Deutschen Telekom beanspruchte Exklusivität heranreicht“, so die EU-Kommission.
Fazit: Sowohl rechtliche als auch politische Zweifel
Insgesamt lautet daher das Fazit der EU-Kommission: Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Vectoring-Beschluss mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn sich die Bedenken ausräumen lassen, besteht jedoch immer noch die Frage, ob die „verbesserten Breitbanddienste für einige wenige Haushalte“ einen eingeschränkten Wettbewerb mit den entsprechenden Konsequenzen rechtfertigen.
Der Breko sieht sich darin nun bestätigt. „Der Ausbau mit direkten Glasfaseranschlüssen darf nicht durch einen punktuellen Vectoring-Ausbau blockiert werden“, so der Geschäftsführer Stephan Albers. Nötig sei nun, dass „der Beschluss nicht nur marginal geändert wird. Vielmehr müssen erhebliche Nachbesserungen erfolgen“.
Der politische Graben bleibt bestehen
Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundesnetzagentur auf die Kritik eingeht. Denn die Regulierungsbehörde hat den Vectoring-Beschluss in den letzten Wochen wiederholt verteidigt. Die Argumente lauten dabei stets: Der Antrag der Telekom sei ein sinnvoller Beitrag, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen. Und diese besagen, dass Anschlüsse mit 50 Mbit/s bis 2018 flächendeckend verfügbar sein sollen.
Außerdem bezeichnete Homann die Kritik an dem Vectoring-II-Antrag als übertrieben. Sein Vorwurf lautet, dass die Telekom-Konkurrenten weniger den Wettbewerb, sondern vielmehr eigene Interessen im Sinn hätten.
Ähnlich argumentiert auch die Telekom, die den Vectoring-Beschluss zudem als Möglichkeit bezeichnet, um den Wettbewerb zu stärken. So erklärte ein Telekom-Sprecher auf Anfrage von Golem: „Solange Vectoring nicht einsetzbar ist, bleiben viele Gebiete im Monopol der Kabelnetzbetreiber und wettbewerbliche Angebote bis auf weiteres ausgeschlossen.“