Linux: ZFS nach vier Jahren in Debian akzeptiert
Das Dateisystem ZFS wurde nach vier Jahren in Debian akzeptiert. Bereits 2012 startete der Versuch, ZFS in Debian zu integrieren. Rückschläge verzögerten eine Aufnahme in Debian. Erst eine juristische Expertise gab kürzlich Entwarnung für die angestrebte Form der Integration.
Viele halten ZFS dank seiner vielen Funktionen für das ideale Dateisystem, andere halten es für überladen und für den Desktop eher ungeeignet. Einig war man sich darüber, dass es in Linux und im speziellen in Debian verfügbar sein sollte. Das war bisher immer problematisch, da die Lizenzen von Debian und ZFS nicht kompatibel sind, obwohl sowohl die GPL als auch die CDDL Copyleft-Lizenzen sind.
Der erste Anlauf
Im September 2012 startete der Versuch, ZFS, basierend auf ZFS on Linux (ZoL) in Debian verfügbar zu machen. Dazu hat ein Entwickler in der Form eines Bug-Reports einen ITP (intent to package), also in dem Fall die Absicht, das Paket ZFS zu erstellen, bekundet.
Wegen des Lizenzproblems hatte er sich einen Umweg überlegt. Das Paket zfs-linux sollte nur den Quellcode der Anwendung enthalten, anstatt Binärcode auszuliefern. Die nötigen Kernelmodule sollten dann zur Laufzeit mittels DKMS auf Veranlassung des Anwenders gebaut werden. Die gleiche Taktik findet etwa auch bei VirtualBox Anwendung. Zusätzlich benötigte Pakete wie zfs-utils und zfs-initramfs sollten keine Abhängigkeiten zu Paketen aufweisen, die mit der CDDL unvereinbar sind.
Unklare Rechtslage
Nach einem Jahr Teambildung und Erstellung der Infrastruktur wurde das Paket dem FTP-Team in Debian vorgelegt. Das FTP-Team betreut unter anderem die NEW-Queue, durch die jedes neue Paket durch muss, dass in Debian aufgenommen werden soll. Die FTP-Master achten dabei neben der regelkonformen Paketierung vor allem auf ausreichende Copyright-Angaben und versuchen, mögliche rechtliche Probleme im Vorfeld zu erkennen.
Nach reiflicher Prüfung wurde das Paket zfs-linux im August 2014 vom FTP-Team aus zwei Gründen abgelehnt. Einerseits war der angestrebte Namensraum belegt, da bereits Pakete in Debian GNU/kFreeBSD den gleichen Namen nutzten. Zudem sahen sich die FTP-Master in diesem Fall nicht in der Lage, die möglichen juristischen Konsequenzen einzuschätzen und regten eine externe Expertise an.
Der Auftrag erging an das Software Freedom Law Center (SLFC), das in seiner Einschätzung zu der Meinung gelangte, die bei Debian angestrebte Integration sei unkritisch und kaum angreifbar, solange die GPL nicht wörtlich sondern nach ihrer Intention ausgelegt werde. Da das die Lesart ist, die sich bei Copyleft-Lizenzen durchgesetzt hat, sah das SFLC hier kein Problem. Daraufhin ließ das FTP-Team das Paket passieren, sodass es jetzt in Unstable zur Verfügung steht.
Trotzt Copyleft unvereinbar
Das juristische Problem der Unvereinbarkeit von GPL und CDDL wird von Rechtsexperten unterschiedlich eingeschätzt, die Mehrzahl teilt aber die Meinung, beide seien nicht kompatibel. Dabei geht es im Detail um die Definition des „abgeleiteten Werkes“. Die GPLv3 schließt die gleichzeitige Verwendung einer Lizenz im Rahmen eines abgeleiteten Werkes, die zusätzliche Restriktionen enthält, aus. Die CDDL beinhaltet aber solche Restriktionen. Hier herrscht Rechtsunsicherheit, denn obwohl ein ZFS-Modul Kernel-Funktionen aufruft und indirekt auch einbindet und somit als abgeleitetes Werk gelten kann, existiert nach Meinung einiger Rechtsexperten für eine vergleichbare Situation bei proprietären Grafiktreibern wie denen von Nvidia eine Ausnahmeregelung.
Sonderweg Canonical
Canonical hat mit Ubuntu 16.04 ebenfalls ZFS integriert, liefert aber das Kernelmodul als Binärpaket aus und verstößt damit nach Ansicht vieler Experten und Institutionen klar gegen Lizenzen. Allerdings bedarf es zu einer Klärung erst einmal eines Klägers. Canonical hat sich nach eigenen Angaben jedoch juristisch ausreichend abgesichert.