Offene WLANs: Störerhaftung soll noch vor der Sommerpause fallen
Noch immer hat es die Große Koalition nicht geschafft, sich beim Gesetz für offene WLANs auf einen Kompromiss zu einigen. Ein Machtwort von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) soll den Streit aber beendet haben, sodass das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden kann, berichtet die Bild.
Dass CDU und CSU von der bisherigen Position abrücken, bestätigt auch Golem. Demnach sieht es derzeit so aus, dass die Betreiber von offenen WLANs von der Störerhaftung befreit werden. Unklar ist allerdings, wie der Kompromiss im Detail aussieht. Dabei geht es vor allem um Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheitsmaßnahmen als Voraussetzung für offene WLANs
Vom Tisch ist mittlerweile, dass die Betreiber von offenen WLANs den Zugang verschlüsseln müssen. Als Alternative ist aber immer noch eine Vorschaltseite im Gespräch, die eine Rechtstreueerklärung enthält. Nutzer müssten diese dann zuerst bestätigen, bevor das offene WLAN genutzt werden kann. Ob solche Maßnahmen in der Praxis etwas bringen, ist allerdings zweifelhaft. Ein weiterer Kompromiss, der derzeit denkbar ist: Die Ausnahme von der Störerhaftung gilt nur für kommerzielle Betreiber, also etwa Restaurants und Cafés. Für private Anbieter würde dann ein separates Regelwerk gelten.
Bewegung nach monatelangem Stillstand
Wie auch immer der Kompromiss am Ende ausfällt, nach einer monatelangen Hängepartie kommt nun zumindest wieder Bewegung in den Streit der Großen Koalition. Verantwortlich dafür war auch ein Gutachten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem es hieß: Ein Verbot von offenen WLANs ist nicht zulässig, da die Betreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Ein abschließendes EuGH-Urteil steht aber noch aus.
Netzaktivisten begrüßen aktuelle Entwicklung
In den Reihen der Netzaktivisten ist man mit der aktuellen Entwicklung zunächst einmal zufrieden. „Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ist lange überfällig. Wir begrüßen daher die Entscheidung der Union, den Widerstand gegen die Öffnung der Netze aufzugeben“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. Schade sei es allerdings, dass dieser Schritt so lange gedauert habe.
Daher solle die Bundesregierung sich nun an dem Gesetzentwurf orientieren, den die Opposition bereits im Jahr 2014 im Bundestag eingereicht hatte. „Dieser muss nun schnellstens verabschiedet werden, damit Deutschland endlich Anschluss an den international längst üblichen Standard bei offenen Netzzugängen findet“, so Tripp.