Verbraucherschutz: Unitymedia wegen privater WLAN-Hotspots abgemahnt
Weil Unitymedia künftig die Router der Kunden nutzen will, um öffentliche WLAN-Hotspots bereitzustellen, hat die Verbraucherzentrale NRW den Internetanbieter nun abgemahnt. Der Kern der Kritik lautet: Die Unitymedia-Kunden müssen nicht einwilligen, sondern können lediglich widersprechen.
Private Router als öffentlicher WLAN-Hotspot
Ende April hatte Unitymedia die Neuerungen bei dem WiFi-Spot-Projekt angekündigt. Ab dem Sommer will der Internetanbieter das öffentliche WLAN-Netz erweitern, indem die privaten Router der Kunden als Hotspot genutzt werden. Dazu wird ein separates WLAN-Signal aktiviert, das von dem privaten WLAN-Netz des Kunden getrennt ist – es soll also weder die Bandbreiten noch die Sicherheit der Kunden beeinflussen.
Zudem übernimmt Unitymedia auch die rechtliche Verantwortung für den Datenverkehr, der über das öffentliche WLAN übertragen wird. Der Kunde haftet also nicht, wenn Nutzer illegale Inhalte über den Hotspot austauschen.
Das Ziel des WiFi-Spot-Projekts ist, dass Unitymedia-Kunden auch außerhalb der eigenen vier Wände an möglichst vielen Orten einen schnellen, mobilen Internetzugang erhalten. Umstritten sind die Pläne jedoch, weil die Kunden nicht einwilligen müssen. Stattdessen wird das separate WLAN-Signal aktiviert, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird. Sofern das der Fall ist, können allerdings auch nicht mehr die privaten Router von anderen Kunden als öffentlicher Hotspot genutzt werden.
Verbraucherschützer kritisieren „Gutsherrenart“ von Unitymedia
Nun begrüßt die Verbraucherzentrale NRW zwar grundsätzlich, dass öffentliche Hotspots bereitgestellt werden. Doch die „Gutsherrenart“ von Unitymedia stößt bitter auf. „Es ist ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Zumal es auch nicht zulässig sei, wenn das Vertragsverhältnis erweitert werde, ohne dass die Kunden explizit einwilligen. „Kunden sollen selbst entscheiden, ob über ihren jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht“, so der Standpunkt der Verbraucherschützer.
Abgemahnt wird zudem noch ein weiterer Punkt in den überarbeiteten AGB: In diesen heißt es, dass der Betrieb des öffentlichen Hotspots nicht beeinträchtigt werden darf und Kunden zudem verantwortlich sind, dass die Stromversorgung des Routers nicht für einen längeren Zeitraum unterbrochen wird. Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich bei diesen Klauseln um eine unangemessene Benachteiligung.
Unitymedia will nachbessern
„Wir haben hier den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt“ Sprecher von Unitymedia
Unitymedia verteidigt derweil das WiFi-Spot-Projekt, räumt aber ein, dass Nachbesserungen nötig sind. „Wir haben hier den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt“, so ein Unitymedia-Sprecher auf Anfrage von ComputerBase. Bei den angemahnten AGB-Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen will man nun nachsteuern, die entsprechenden Gespräche mit der Verbraucherzentrale NRW laufen bereits seit letztem Donnerstag.
Grundsätzlich bleibt Unitymedia aber bei dem Standpunkt, dass keine explizite Einwilligung der Kunden nötig ist, um ein zweites WLAN-Signal freizuschalten. „Dennoch haben wir unseren Kunden die Möglichkeit eingeräumt, der Freischaltung einer zweiten SSID auf unserem – dem Kunden zur Verfügung gestellten – Router auch nach Ablauf einer vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit zu widersprechen“, so der Sprecher des Unternehmens.
Bestärkt wird man durch die bisherigen Rückmeldungen. Denn bis heute habe nur eine „sehr geringe Anzahl“ der Kunden abgelehnt, den eigenen Router für einen öffentlichen Hotspot zu öffnen, so Unitymedia.