Fahrverbot: Uber unterliegt auch vor dem OLG Frankfurt

Daniel Kurbjuhn
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Fahrverbot: Uber unterliegt auch vor dem OLG Frankfurt
Bild: Jon's pics | CC BY 2.0

Auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt schlägt sich auf Seiten der Genossenschaft Taxi Deutschland und hält das bundesweite Verbot von Uber in Deutschland aufrecht. Das US-Startup will aber mit neuen Wegen in das Fahrdienstgeschäft in Deutschland einsteigen.

UberPOP verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz

Mit UberPOP hatte das US-Unternehmen in Deutschland Fahrten über die App an Privatleute vermittelt. Diese hatten die Fahrten dann mit ihren eigenen Fahrzeugen durchgeführt und wurden entsprechend der Vereinbarung entlohnt. Doch dieses Modell verstößt auch nach Meinung des OLG Frankfurts gegen deutsches Recht, womit die Richter der Auffassung des Landgerichts Frankfurt in der Entscheidung vom März letzten Jahres folgen.

So sind auch die Richter des OLGs der Argumentation der Genossenschaft Taxi Deutschland gefolgt, wonach solche Dienstleistungen dem Personenbeförderungsgewerbe vorbehalten sind und folglich auch ein Personenbeförderungsschein notwendig ist. Wer dennoch entsprechende Fahrten als Dienstleistung unternimmt, der handelt wettbewerbsrechtlich unlauter. Für diesen Verstoß kann unter anderem auch Uber in Anspruch genommen werden, weshalb der Dienstleister – als Betreiber der Plattform – zumindest teilweise haftbar ist.

Dienst bereits eingestellt

Das Urteil der Oberlandesrichter in Frankfurt hat allerdings nur noch einen rein formellen Wert, denn das US-Unternehmen hat den Dienst UberPOP bereits vor einiger Zeit in Deutschland eingestellt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich Uber aus dem deutschen Markt zurück zieht. Allerdings will der Konzern nun die Vermittlung von Limousinen unter Einhaltung des deutschen Auflagen für Personenbeförderung voran treiben. Darüber hinaus vermittelt das Unternehmen in Berlin auch noch Fahrten, jedoch ausschließlich direkt an Taxis.

Uber kämpft nicht nur in Deutschland gegen Auflagen und Gegner, auch in anderen Ländern stellen sich Interessengruppen und Behörden gegen den eigentlich beliebten Dienst. Der Konzern hat dies unlängst registriert und weitet seine Geschäftsfelder aus: Neben Boni, um sich auf bestimmten Märkten zu etablieren, arbeitet das Unternehmen auch an neuen Bereichen wie der Essensauslieferung.

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