Internetwirtschaft: Mit Vorratsdatenspeicherung drohe ein „Fiasko“
Wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingehalten wird, müssen die Provider spätestens ab dem 1. Juli 2017 anfangen, die Daten zu sammeln. Nun warnt der Verband der Internetwirtschaft eco aber erneut, dass „ein Fiasko“ drohe, wenn die Bundesregierung nicht nachbessert.
So erklärt eco-Vorstand Oliver Süme: „Wenn hier nicht schnell nachgebessert wird, steuert der Gesetzgeber auf ein erneutes Fiasko bei der Vorratsdatenspeicherung zu.“ Der Anlass für die Aussage ist, dass in einem Jahr die Frist für die Umsetzung abläuft. Heikel sei das vor allem für kleine und mittelständische Provider. Diese würden „technisch, finanziell und personell regelmäßig nicht in der Lage sein, die Vorgaben umzusetzen.“
Bei diesen Vorgaben handelt es sich um den Katalog, den die Bundesnetzagentur für die Speicherung von Vorratsdaten festgelegt hat. Um diesen zu erfüllen, müssen die Provider komplett neue Systeme entwickeln, was hohe Investitionen erfordert. Nach Schätzungen des eco sind branchenweit mehr als 600 Millionen Euro fällig. Und bei dem aktuellen Gesetz wäre noch nicht klar, inwieweit der Staat die Kosten erstattet.
eco: Bundesregierung muss nachbessern
Die Forderung von Süme lautet daher: „Entweder muss der Gesetzgeber die Anforderungen für kleinere Provider auf ein realistisches Maß zurückschrauben, den finanziellen Ausgleich erhöhen – oder kleinen Unternehmen die Pflichten erlassen.“ Denkbar wäre etwa, dass die Härtefall-Regel für alle Provider mit weniger als 10.000 Kunden gilt. „So wäre zumindest gewährleistet, dass der Staat für diese Betriebe die Implementierungskosten grundsätzlich übernehmen muss“, so Süme.
Hohe Investitionen bei vager Rechtslage
Ein weiteres Problem ist laut dem eco: Die Bundesregierung ist zwar zuversichtlich, dass der aktuelle Gesetzentwurf den rechtlichen Anforderungen genügt. Doch zahlreiche Juristen zweifeln, ob die Vorratsdatenspeicherung dieses Mal tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) besteht. Skeptisch sind daher auch die Provider. Manche würden keine Systeme für die Datenspeicherung entwickeln wollen, solange nicht Klarheit herrscht, so der eco.
Dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird, hatte die Bundesregierung Ende letzten Jahres beschlossen. Im Gegensatz zum alten Gesetz beträgt die Speicherfrist aber nicht mehr sechs Monate, sondern zehn Wochen für Verkehrsdaten und vier Wochen für Standortdaten. Kritikern reicht das aber nicht aus, weil es sich im Kern immer noch um eine anlasslose Datensammlung handelt. Daher wurden bereits zahlreiche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.