Privacy Shield: Neuer Kompromiss gegen Massenüberwachung
Nun also doch: Nachdem das Privacy Shield von praktisch allen relevanten Gruppen als untauglich eingestuft wurde, will die EU-Kommission nun nachbessern. Anfang Juli soll das neue Abkommen mit den USA vorgestellt werden, verkündet EU-Justizkommissarin Vera Jourova im Gespräch mit EUobserver.
Mit den amerikanischen Behörden habe sich die EU-Kommission nun auf eine präzisere Liste von Fällen verständigt, in denen persönliche Daten von EU-Bürgern massenhaft gesammelt werden können. Zudem drehten sich die Verhandlungen auch um eine bessere Definition für die Frage, wo der Unterschied zwischen dem massenhaften Sammeln von Daten („bulk collection“) und der Massenüberwachung („mass surveillance“) liegt. Denn das massenhafte Sammeln von Daten könne bisweilen gerechtfertigt sein, so Jourova. Massenüberwachung sei hingen „nicht tolerierbar“. Anfang Juli soll der finale Entwurf für das überarbeitete Abkommen dann vorgestellt werden.
Lösungswege aus dem Überwachungsdilemma
Es bleibt also abzuwarten, wie die EU-Kommission nun mit dem Dilemma umgeht, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Safe-Harbor-Urteil fabriziert hat. Denn infolge der „Facebook-vs-Europe“-Klage hatten die Luxemburger Richter entschieden: Aufgrund der massenhaften Überwachung durch amerikanische Behörden ist es nicht mit dem EU-Recht vereinbar, wenn Internetdienste wie Facebook die Nutzerdaten in die USA übermitteln.
Die Frage war nun: Wie lässt sich der transatlantische Datenverkehr jetzt rechtlich absichern? Mit dem Privacy Shield ist die EU-Kommission nach Ansicht von zahlreichen Bürgerrechtler und Datenschützern bei dieser Aufgabe gescheitert. Das Abkommen würde nicht den Auflagen vom Europäischen Gerichtshof entsprechen und bei einer weiteren Klage erneut scheitern. Deswegen bemängelte auch die europäische Artikel-29-Gruppe zahlreiche Nachbesserungen.
Ein Nachfolger überhaupt möglich?
Ohnehin steht die Frage im Raum, ob ein Safe-Harbor-Nachfolger überhaupt möglich ist. So stellte der europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli etwa Forderungen, die sich in der Praxis nur realisieren lassen, wenn in den USA die Gesetze geändert werden – und damit ist derzeit nicht zu rechnen. Denn im Kern geht es um das Verständnis von Überwachung: Während bei amerikanischen Behörden der Standpunkt gilt, dass das massenhafte Sammeln von Nutzerdaten noch keine Überwachung darstellt, bewertet der Europäische Gerichtshof dieses Vorgehen bereits als Eingriff in die Grundrechte.