Vectoring-Streit: Glasfaser soll nicht durch Vectoring verdrängt werden
Im Streit um die Vectoring-Pläne der Deutschen Telekom sind die Fronten verhärtet, der Beschluss der Bundesnetzagentur wird intensiv von der EU-Kommission geprüft. Einen Kompromissvorschlag liefert nun aber der Glasfaserverband Buglas. Der zentrale Ansatz: Glasfaser dürfe nicht durch den Vectoring-Ausbau verdrängt werden.
Demnach sollen die Kabelverzweiger im Nahbereich um die rund 8.000 Hauptverteiler in Deutschland nur dann mit Vectoring ausgebaut werden, wenn in den jeweiligen Bereichen nicht bereits 50 Prozent der Haushalte mit direkten Glasfaseranschlüssen (FTTB/H) versorgt sind oder entsprechende Ausbaupläne vorliegen. Ist das der Fall, soll es für Vectoring eine Sperre geben. „Wenn die Vectoring-Technologie tatsächlich einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Breitbandversorgung leisten soll, darf sie grundsätzlich nur in solchen Nahbereichen zugelassen werden, in denen nicht bereits eine FTTB/H-Versorgung vorhanden ist oder der Ausbau mit FTTB/H konkret geplant ist“, so Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer.
Der Kernproblem ist laut dem Verband Buglas: Der Glasfaserausbau ist teurer als der Vectoring-Ausbau. Würden nun also bestehende oder geplante Glasfaseranschlüsse mit Vectoring überbaut werden, falle es den Glasfaseranbietern umso schwerer, die Investitionen wieder zu amortisieren.
Glasfaser soll bei Vectoring-Antrag berücksichtigt werden
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Lage für die Telekom-Wettbewerber. Wenn es nach dem aktuellen Beschluss der Bundesnetzagentur geht, könnten lediglich sechs Prozent der Kabelverzweiger um den Nahbereich der Hauptverteiler von alternativen Netzbetreibern erschlossen werden. „Damit erhielte die Telekom quasi die Exklusivität, die sie beantragt hatte“, heißt es in dem Papier des Verbands Buglas (PDF).
Daher sollten die Vorgaben für Wettbewerber gelockert werden. Laut dem Verband Buglas würden die bestehenden Investitionszusagen der Wettbewerber nach dem heutigen Stand rund 15 Prozent der Nahbereiche abdecken. Investitionszusage bedeutet im Sinne des Vectoring-Beschlusses: Ein Unternehmen verpflichtet sich, die Kabelverzweiger um einen bestimmten Hauptverteiler bis 2018 mit Vectoring auszubauen. Falls das nicht gelingt, gibt es eine Geldstrafe.
Darüber hinaus sollten auch Glasfaseranbieter beim Vectoring-Beschluss berücksichtigt werden, indem diese mit einer Investitionszusage zusichern, dass mindestens 90 Prozent der Haushalte im Nahbereich um einen Hauptverteiler mit Glasfaseranschlüssen erschlossen werden. Die übrigen und bislang nicht mit mindestens 50 Mbit/s versorgten Nahbereiche könnten dann durch die Telekom im Rahmen einer von ihr abgegebenen Ausbauzusage erschlossen werden, so der Verband Buglas.
Position beziehen im EU-Verfahren
Die Stellungnahme des Verbandes erfolgte als Reaktion auf das „Serious-Doubt“-Verfahren, das die EU-Kommission Anfang Mai eingeleitet hatte. Dabei wird geprüft, ob der Vectoring-Beschluss der Bundesnetzagentur mit dem EU-Recht vereinbar ist – dass ernsthafte Zweifel bestehen, zeigt bereits ein Schreiben an die Bundesnetzagentur. Allerdings besitzt die EU-Kommission kein Veto-Recht. Das Resultat der Prüfung ist also nicht bindend für die Bundesnetzagentur.