Keine Geldwäsche: US-Richter sieht Bitcoin nicht als Währung an
In einem Gerichtsverfahren in den USA hat der Richter Bitcoin nicht als Währung angesehen, so dass auch keine Geldwäsche stattgefunden haben kann. Stattdessen stufte der Richter Bitcoin als normales Eigentum des Angeklagten ein.
Bitcoin-Händler als Geldwäscher angeklagt
Das Verfahren, in welchem der Richter zu dieser Einschätzung kam, läuft bereits seit 2013. Der angeklagte Website-Designer soll zunächst Bitcoin im Wert von 1.500 US-Dollar an einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten verkauft haben, der angegeben haben soll, mit den Bitcoin gestohlene Kreditkartendaten kaufen zu wollen. Der Angeklagte erklärte dem Polizeibeamten, dass er Bitcoin 10 Prozent unter Handelspreis erwerbe und 5 Prozent über Handelspreis verkaufe. Der Polizeibeamte hatte den Angeklagten über eine Website zum Handel mit Bitcoin kontaktiert, wobei ihm als Indizien illegaler Aktivität lediglich sein Benutzername, seine ganztägige Verfügbarkeit und die Akzeptanz von Bargeld ausreichten. Bei einem zweiten Treffen gab der Polizeibeamte an, mit den erworbenen Bitcoin gestohlene Kreditkartendaten erwerben zu wollen, zeigte dem Angeklagten diese jedoch nicht und dieser akzeptierte auch keine Zahlung mittels gestohlener Kreditkarten.
Polizeibeamter nutzte Falschgeld zur Bezahlung
Bei einem weiteren Treffen, bei dem der Polizeibeamte Bitcoin im Wert von 30.000 US-Dollar erwerben wollte, teilte er dem Angeklagten mit, die Kreditkartendaten erworben zu haben und zu einem höheren Preis verkaufen zu wollen. Dieses Treffen fand in einem Hotel statt, das von der Polizei überwacht wurde. Der Angeklagte war ob der Echtheit des Geldes besorgt, bei dem es sich tatsächlich um Falschgeld handelte, und wollte es bei mehreren Banken in kleinen Beträgen einzahlen, um die Echtheit zu prüfen. Hierzu kam es jedoch nicht mehr, da er im Rahmen des Treffens von der Polizei verhaftet wurde.
Keine Geldwäsche mit Bitcoin, da keine Währung
Die resultierende Anklage gegen ihn im US-Bundesstaat Florida lautete auf Geldwäsche. Durch die Einstufung von Bitcoin als Eigentum durch den Richter kann jedoch keine Geldwäsche vorgelegen haben, da diese per se nur mit einer Währung möglich ist. Aus diesem Grund hat der Richter die Anklage wegen Geldwäsche abgewiesen. Der Richter stufte den Angeklagten zudem als Händler ein, der mit einem Aktienhändler vergleichbar sei, der durch schwankende Marktpreise Gewinne erziele. Weitere Einzelheiten zur Urteilsbegründung können im Urteil selbst nachgelesen werden (PDF).
Ob Bitcoin als digitale Währung, als Handelsware, wie es die Commodity Futures Trading Commission sieht, oder wie jetzt als Eigentum zu bewerten ist, sorgt immer wieder für Unklarheiten. Das Gerichtsurteil in den USA gilt zunächst nur für die USA, zukünftige Entscheidungen könnten sich jedoch auf diese Einschätzung berufen und Bitcoin ebenfalls als Eigentum statt als Währung einstufen.