Google: EU-Kommission zielt auf die Achillesferse
In den letzten Wochen hatte es sich schon abgezeichnet, nun ist es offiziell: Die EU-Kommission nimmt Googles Online-Werbegeschäft ins Visier. Ein weiteres Beschwerdeverfahren befasst sich erneut mit dem Vorwurf, dass Google bei den Shopping-Angeboten die Konkurrenz benachteiligt.
Das nunmehr dritte Wettbewerbsverfahren gegen Google dreht sich um die Frage, ob der Konzern die dominante Stellung im Online-Werbegeschäft ausnutzt, um sich die Konkurrenz vom Leib zu halten. Im Kern lautet der Vorwurf: Je enger eine Webseite mit Google zusammenarbeitet, desto strikter sind die Vorgaben für die Werbeanzeigen.
Je enger die Partnerschaft, desto strikter die Vorgaben
Das betrifft in erster Linie den Markt für Suchmaschinen-Anzeigen. „Direct Partners“ von Google müssten etwa eine Mindestanzahl von Suchmaschinen-Anzeigen aufkaufen und diese prominent platzieren. Zudem dürfen die Anzeigen von konkurrierenden Werbeanbietern nicht im direkten Umfeld der Google-Anzeige auftauchen.
Solche Abkommen sind nach Ansicht der EU-Kommission wettbewerbswidrig. Für Googles Mutterkonzern Alphabet ist das Verfahren nicht ohne, denn es zielt auf die Achillesferse des Konzerns: Rund 90 Prozent der Einnahmen, die Alphabet erwirtschaftet, stammen aus dem Online-Werbegeschäft von Google. Und ein Großteil kommt von den Anzeigen, die im Umfeld der Suchmaschine geschaltet werden.
Google und der Mutterkonzern Alphabet haben nun eine Frist von zehn Wochen, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Neue Vorwürfe bei den Shopping-Suchmaschinen
Eine weitere Runde gibt es auch in dem Verfahren, dass sich mit Googles Umgang mit konkurrierenden Preisvergleich-Suchmaschinen befasst. Der aktuelle Stand lautet: Hauseigene Preisvergleich-Suchmaschinen wie Google Shopping würden in der allgemeinen Suche unrechtmäßig bevorteilt. „Das bedeutet, dass Verbraucher nicht die relevantesten Antworten auf ihre Suchanfragen erhalten“, erklärt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Diese Vorwürfe untersucht die EU-Kommission bereits seit einigen Jahren, ein offizielles Kartellverfahren folgte aber erst im April 2015. Zwischenzeitlich hatte Google bereits reagiert und einige Zugeständnisse gemacht, zufriedenstellen konnte das die Brüsseler Wettbewerbshüter aber nicht. Mittlerweile ist sogar eine Rekordstrafe in Höhe von 3 Milliarden Euro im Gespräch. Dass das Verfahren jetzt noch ausgeweitet wird, begründet die EU-Kommission mit neuen Beweisen und Daten, die nun vorliegen würden.
Alphabet und Google haben in diesem Fall nun acht Wochen, um eine Stellungnahme abzugeben.
Drittes Verfahren befasst sich mit Android
Generell lautet also der Trend: Für Google wird es im Streit mit der EU immer ungemütlicher. Zur Haltung der EU-Kommission erklärt Wettbewerbskommissarin Vestager: „Google hat viele innovative Produkte herausgebracht, die unser Leben verändert haben. Aber das gibt Google nicht das Recht, anderen Unternehmen die Chance auf Wettbewerb und Innovationen zu verwehren.“
Insgesamt laufen nun drei Wettbewerbsverfahren. Neben dem Online-Werbegeschäft und den Preisvergleich-Suchmaschinen untersucht die EU-Kommission zudem noch, ob Google auch bei Android die Marktmacht missbraucht. Dabei geht es unter anderem um den Vorwurf, dass Smartphone-Hersteller durch finanzielle Anreize und Vorgaben dazu gebracht werden, Google-Dienste wie die Suchmaschine standardmäßig vorzuinstallieren.