Unitymedia: Kabelnetzbetreiber nennt Details zur Routerfreiheit

Andreas Frischholz
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Unitymedia: Kabelnetzbetreiber nennt Details zur Routerfreiheit
Bild: AVM

Ab dem 1. August endet in Deutschland der Router-Zwang. Von da an sind also auch die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, den Kunden die Wahlfreiheit bei den Routern zu überlassen. Unitymedia nennt in einem Blog-Beitrag nun einige Details zur Umsetzung.

Entscheidend für den Einsatz eines selbstgewählten Routers ist demnach, dass dieser den Spezifikationen des Unitymedia-Netzes entspricht. Grundsätzlich muss das Gerät also mit dem Übertragungsstandard DOCSIS 3.0 kompatibel sein und 24 Download- sowie 8 Upload-Kanäle bieten. Ebenfalls unterstützt werden müssen IPv4, IPv6 und Dual-Stack Lite. Für die Telefonie ist der SIP-Standard verpflichtend.

Die genauen Schnittstellenspezifikation werden den Router-Herstellern übermittelt. Ab dem 1. August können diese auch auf der Webseite von Unitymedia abgerufen werden.

MAC-Adresse und Seriennummer übermitteln

Wenn ein Kunde nun einen Router hat, der die technischen Voraussetzungen erfüllt, muss das Gerät noch bei Unitymedia angemeldet werden. Dafür müssen die jeweilige MAC-Adresse und Seriennummer mitgeteilt werden. Möglich ist das ab dem 1. August per Telefon beim Kunden-Support. Von dort aus wird der Router dann aktiviert.

Das ist zwar etwas kompliziert, laut Unitymedia war es aber die einzige Variante, die sich bis zum 1. August umsetzen lässt. Im Laufe der Zeit will der Kabelnetzbetreiber aber noch nachbessern. „Die jetzige Lösung ist ein Zwischenschritt und wird künftig komfortabler werden“, heißt es in einem FAQ.

Selbst konfigurieren müssen die Kunden dann noch die Telefonie. Die entsprechenden Zugangsdaten sollen im Online-Kundencenter hinterlegt werden.

Kein WiFi-Spot mit eigenen Routern

Wer einen eigenen Router nutzen will, muss allerdings auf einige Angebote verzichten. Dazu zählt laut Unitymedia auch das WiFi-Spot-Projekt, das Anfang Juli offiziell gestartet wurde. Dabei werden die privaten Router als WLAN-Hotspots genutzt. Teilnehmen können aber nur Unitymedia-Kunden, die das separate WLAN-Signal auf dem eigenen Gerät aktiviert haben. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Router, der von Unitymedia gestellt wurde. Auf einem selbst gewählten Modell funktioniert das nicht.

Kunden mit eigenem Router können aber nach wie vor die öffentlichen WLAN-Hotspots nutzen, die Unitymedia in mehr als 100 Städten betreibt. Die Download-Rate beträgt dann aber nur 10 Mbit/s und das Datenvolumen ist auf 100 MByte pro Tag beschränkt.

Bestandskunden mit Verträgen von vor 2013 sind zunächst außen vor

Mitte Mai kursierte die Meldung, dass Unitymedia lediglich Neukunden die Routerfreiheit gewährt. Das hatte der Kabelnetzbetreiber zwar umgehend dementiert, nun folgt aber doch noch eine Einschränkung. Demnach können Bestandskunden mit Verträgen von vor 2013 nicht selbst einen Router auswählen. Der Grund: „Die Einführung der Routerfreiheit erfordert zur Umsetzung eine umfangreiche Anpassung der IT-Systeme für die einzelnen Tarife.“

Für alle historischen Tarife wäre das aber nicht zu leisten. Damit zumindest der Großteil der Bestandskunden das Wahlrecht erhält, habe man sich für eine Stichtagsregelung entschieden, die „den ganz großen Teil der Kunden mit umfasst“. Ergänzend gebe es dann noch Tarifwechseloptionen für interessierte Kunden.

Lücke im Gesetz

Dass Bestandskunden womöglich nicht von der Routerfreiheit profitieren, hatten Verbraucherschützer schon im Mai kritisiert. Rein rechtlich ist das Vorgehen aber wohl nicht zu beanstanden. Denn in dem Gesetz heißt es, die Zugangsdaten müssen „in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss“ bereitgestellt werden. Die Interpretation der Kabelnetzbetreiber lautet daher: Selbst wenn Bestandskunden prinzipiell eine freie Routerwahl erhalten sollen, besteht eine juristische Pflicht nur bei Neukunden.

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