Verkehrsministerium: Gesetz für autonomes Fahren noch in diesem Sommer
Noch in diesem Sommer will das Bundesverkehrsministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) einen Gesetzentwurf vorlegen, der die rechtlichen Vorgaben für autonomes Fahren regelt. Auf diese Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass die deutschen Autobauer eine Vorreiterrolle bei den selbstfahrenden Fahrzeugen einnehmen.
Kernpunkte: Kontrolle und eine Black Box
In einem der Kernpunkte befasst sich das neue Gesetz laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters mit der Frage, inwieweit ein Fahrer trotz Autopilot das Fahrzeug kontrollieren muss. Die Vorgabe lautet nun: Selbst wenn der Autopilot aktiviert ist, muss der Fahrer jederzeit bereit sein, die Steuerung des Fahrzeugs zu übernehmen. Selbstfahrende Autos ohne Lenkrad sowie Gas- und Bremspedale sind mit dem Gesetz also tabu.
Offen ist allerdings noch, wie aufmerksam der Fahrer in der Praxis tatsächlich sein muss. Volle Konzentration auf den Verkehr oder das Lenkrad ist zwar nicht erforderlich, im Zweifel muss er aber eingreifen können, um Unfälle zu verhindern.
Eine weitere Vorgabe ist eine Black Box, ähnlich den Datenrekordern in Flugzeugen. Während der Fahrt soll aufgezeichnet werden, wann der Autopilot fährt, wann der Fahrer selbst steuert und zu welchem Zeitpunkt das System den Fahrer auffordert die Kontrolle zu übernehmen.
Das Ziel: Unfälle verhindern
Das Ziel des Gesetzes ist, Unfälle möglichst zu vermeiden. Für Aufsehen sorgte zuletzt ein selbstfahrendes Tesla-Fahrzeug, dass in einen tödlichen Unfall verwickelt war. Der Autopilot hatte an einer Kreuzung einen LKW übersehen und der Fahrer nicht rechtzeitig eingegriffen. Solche Unfälle will das Verkehrsministerium mit dem neuen Gesetz verhindern.
Unklar ist noch, wann das neue Gesetz offiziell vorgelegt wird. Laut Informationen des Handelsblatts soll die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch Ende Juli erfolgen. Im Reuters-Bericht ist hingegen allgemein vom Sommer die Rede.
Bedenken wegen Datenschutz und Haftungsfragen
Verbraucherschützer zeigen sich in einer ersten Reaktion zufrieden. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, erklärt etwa Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). „Auch für die Nutzer automatisierter PKW muss der rechtsstaatlichen Grundsatz gelten: ‚Keine Strafe ohne Schuld‘“, so Müller. Sofern ein Schaden nicht auf ein Fehlverhalten des Fahrers oder eines Dritten zurückzuführen sei, müsse im Zweifel der Hersteller haften.
Neben den Haftungsfragen zählen zudem der Datenschutz und die Datensicherheit zu den großen Bedenken. Neu sind solche Stimmen nicht, Datenschützer kritisieren seit geraumer Zeit, dass moderne Fahrzeuge zu viele Informationen über die Fahrer sammeln.