BEREC: Netzneutralität-Regeln für Europa sind nun final
Der Dachverband der europäischen Regulierungsbehörden (BEREC) hat heute die finalen Richtlinien für die Netzneutralität in Europa vorgestellt. Netzaktivisten und Verbraucherschützer feiern den Beschluss als großen Wurf.
So erklärt etwa Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv): „Dies ist ein wichtiger Tag für das offene Internet in der EU.“ Mit den Leitlinien hätten die europäischen Regulierungsbehörden einen guten Kompromiss gefunden. Dieser schütze auf der einen Seite die Verbraucher, lasse auf der anderen aber den Unternehmen genug Spielraum, um die Netze zu optimieren und innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Ähnlich zufrieden äußert sich Alexander Sander, Geschäftsführer von dem Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft: „Es ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Start-ups und nicht-kommerzielle Angebote im Netz, dass sich die Provider nicht vollständig durchsetzen konnten.“
Das sei auch ein Verdienst der knapp 500.000 Menschen, die sich bei der öffentlichen Konsultation zu den Netzneutralität-Richtlinien beteiligt hatten. Thomas Lohninger von SaveTheInternet.eu spricht dementsprechend auch von einem „großen Erfolg für die digitale Bürgerrechtsbewegung in Europa“.
Vorgaben für Spezialdienste und Zero-Rating-Angebote
Besonders umstritten waren die Vorgaben für Spezialdienste und Zero-Rating-Angebote. Bei den Spezialdiensten lauten nun die Auflagen: Für den jeweilige Dienst ist tatsächlich eine bestimmte Übertragungsqualität des Datenverkehrs erforderlich. Allerdings müssen genügend Kapazitäten vorhanden sein, damit das offene Internet nicht beeinträchtigt wird. Als Beispiele für potentielle Spezialdienste nennt der BEREC etwa VoLTE- und IPTV-Angebote.
Etwas vager ist die Lage noch bei den Zero-Rating-Angeboten. Verboten sind diese zwar grundsätzlich nicht, allerdings gibt es auch hier Auflagen. Provider müssen zum Beispiel sämtliche Dienste drosseln, wenn ein Nutzer das Datenvolumen aufgebraucht hat – Drossel-Ausnahmen für einzelne Zero-Rating-Dienste sind nicht mehr gestattet. Ansonsten sind die Vorgaben aber nicht eindeutig, wie auch der BEREC einräumt. Deswegen müsse bei manchen Zero-Rating-Angeboten im Einzelfall entschieden werden.
Für Umsetzung ist Bundesnetzagentur zuständig
Dafür sind dann die nationalen Regulierungsbehörden wie etwa die Bundesnetzagentur in Deutschland zuständig. Wenn die nationalen Behörden aber im Einzelfall entscheiden, untergrabe das die Idee eines einheitlichen Binnenmarktes in Europa, erklärt etwa die Digitale Gesellschaft. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Traffic Management: Es existieren zwar hohe Auflagen, wenn die Provider in den Datenverkehr eingreifen wollen. Allerdings wären die Kontrollmechanismen weniger robust.
Nichtsdestotrotz ist nun die Aufgabe der Bundesnetzagentur, die Netzneutralität-Verordnung der EU samt den Richtlinien des BEREC umzusetzen. Die Voraussetzungen dafür schafft derzeit die Bundesregierung. Providern sollen bei Verstößen gegen die Netzneutralitätsvorgaben künftig Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen.