Google Ranking: Mobile Pop-ups & Interstitials werden ab 2017 bestraft
Google wird aufdringliche Pop-ups und Interstitials im Mobil-Bereich ab dem kommenden Jahr als Negativfaktor im Ranking der Suchmaschine werten. So soll sichergestellt werden, dass Nutzer noch schneller an die Inhalte kommen, die sie suchen.
„Für Mobilgeräte“ hat seinen Zweck erfüllt
Die neuen Vorgaben, die nach dem 10. Januar 2017 greifen werden, sind Teil von Googles Bemühungen, Webseiten zu fördern, die für Mobilgeräte optimiert sind. Vor knapp zwei Jahren führte Google dazu in den Suchergebnissen das Label „Für Mobilgeräte“ ein, mit dem in den Suchergebnissen Webseiten hervorgehoben werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Sie dürfen keine Software verwenden, die auf Mobilgeräten nicht üblich ist und müssen Text ohne Zoomen klar lesbar darstellen, Inhalte an die Bildschirmgröße des Mobilgeräts anpassen sowie einen ausreichenden Abstand zwischen Links bieten, damit diese treffsicher angetippt werden können.
Mittlerweile erfüllen 85 Prozent der Seiten in den Suchergebnissen diese Kriterien, weshalb das Label wieder verschwindet. In die Suchergebnisse werden die Kriterien aber auch weiterhin einfließen.
Unnötige Pop-ups und Interstitials werden bestraft
Als neuen Störfaktor für die mobile Nutzung hat Google in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Webseiten ausgemacht, auf denen Pop-ups und Interstitials den Zugang zu Inhalten erschweren. Da sie damit das mobile Nutzungserlebnis aus Googles Sicht über Gebühr beeinträchtigen, werden solche Seiten nach dem 10. Januar 2017 im Suchmachinenranking schlechter bewertet. Es gibt allerdings berechtigte Ausnahmen, die sich nicht negativ auf das Ranking auswirken werden.
Nicht alles ist verboten
Erlaubt sind beispielsweise Interstitials, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen auf Dinge Hinweisen, wie zum Beispiel die Verwendung von Cookies oder eine Altersverifizierung. Auch Login-Dialoge auf Seiten, deren Inhalte nicht öffentlich indexiert werden, sind kein Problem. Dies sind unter anderem E-Mail-Portale oder Inhalte hinter einer Bezahlschranke. Banner, die einen „vernünftigen“ Teil des Bildschirms einnehmen und leicht entfernt werden können, sind ebenfalls erlaubt. Als Beispiele hierfür nennt Google die Banner zur Installation von Apps, die Safari und Chrome anzeigen.
Zugang zu den gesuchten Inhalten darf nicht unnötig schwer sein
Was Google nicht sehen will, sind Pop-ups, die nach dem Aufruf der Seite oder zu einem späteren Zeitpunkt die Hauptinhalte der Seite verdecken. Alleine stehende Interstitials, die weggeklickt werden müssen, um zu den Hauptinhalten zu kommen, fallen ebenso in diese Kategorie. Auch darf die Seite nicht so aufgebaut sein, dass der obere Teil wie ein alleine stehendes Interstitial aussieht, unter dem dann nach dem Runterscrollen der eigentliche Inhalt folgt.
Wie stark sich der Einsatz von Pop-ups und Interstitials in der Praxis auswirken wird, muss sich aber erst noch zeigen. Google weist darauf hin, dass dies nur ein Faktor für das Ranking ist und Seiten mit Interstitials oder Pop-ups, die hervorragende Inhalte bieten, in den Suchergebnissen dennoch weit vorne landen können.