Innenminister de Maizière: Facebook soll Hassbeiträge eigenständig löschen

Andreas Frischholz
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Innenminister de Maizière: Facebook soll Hassbeiträge eigenständig löschen
Bild: Ash Carter | CC BY 2.0

Anlässlich eines Besuchs bei der Facebook-Niederlassung in Berlin erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), dass die Kooperation mit Bundesbehörden wie dem BKA zwar gut funktioniere. Dennoch sollte das soziale Netzwerk mehr tun, um Hassbeiträge und terroristische Propaganda eigenständig zu löschen.

Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Bundesminister sich mit Vertretern von Facebook trifft, um über den Umgang mit Hassbeiträgen zu beraten. Im Herbst war es zunächst Justizminister Heiko Maas (SPD), der zusammen mit dem sozialen Netzwerk eine Task-Force eingerichtet hatte. Nun folgt also der Innenminister.

Mehr Eigeninitiative der sozialen Netzwerke

Grundsätzlich bezieht sich de Maizière mit seinen Aussagen auf „rassistische Inhalte“, die zu „Gewalt aufrufen“ und Terrorpropaganda verbreiten. Man habe zwar schon gute Erfahrungen gemacht, dass solche Beiträge gelöscht werden, wenn ein Unternehmen darauf hingewiesen wird, so der Innenminister. Allerdings reiche das noch nicht. Er wünscht sich mehr Eigeninitiative von dem Unternehmen.

Seine Hoffnung liegt dabei auf technischen Lösungen. „Wir haben ja die Erfahrung gemacht, dass es im Kampf gegen Kinderpornographie dort sehr erfolgreiche Software gibt, die proaktiv – ohne dass es eine Beschwerde gibt –, einen solchen Inhalt dann blockt“, so de Maizière laut dem Transkript von Netzpolitik.org. So eine Technologie sollte es seiner Ansicht nach auch für Hassbeiträge und Terrorpropaganda geben – also Inhalte, die „auch in Deutschland oft strafbar sind“.

Im Vergleich zur Kinderpornographie sei die Entwicklung von Filterprogrammen für Hassbeiträge zwar ungleich schwieriger, weil stets die Frage im Raum stehe, ob ein Beitrag wirklich strafbar sei. Zudem müsse immer beachtet werden, ob es sich bei einem Kommentar tatsächlich um eine Beleidigung handle, oder der entsprechende Beitrag nicht doch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dennoch ermuntert de Maizière die sozialen Netzwerke wie Facebook, an „innovativen Lösungen“ zu arbeiten. Zumal das auch im Interesse der Unternehmen wäre. Denn auf diese Weise könne auch „die Debatte über gesetzliche Eingriffe dann möglichst vermieden“ werden.

Kritik: Upload-Filter als Privatisierung des Rechts

Von Seiten der Netzaktivisten werden die Forderungen de Maizières kritisch aufgefasst. Das Kernproblem ist laut eines Kommentars von Netzpolitik.org-Chef Markus Beckedahl: Die Upload-Filter sollen „extremistische“ oder „radikalisierende“ Inhalte automatisch löschen. Nur lässt sich eben kaum sagen, was nun extremistisch oder radikalisierend ist und was nicht. Zumal noch hinzukommt, dass extremistische Beiträge nicht zwangsläufig illegal sind.

Es gibt zudem keine rechtsstaatliche Instanz, die überprüft, ob die Filterlisten auch tatsächlich nur eindeutige terroristische Inhalte sperren“, so Beckedahl. Upload-Filter wären demnach eine Form der privatisierten Rechtsdurchsetzung, die zu einer „unkontrollierbaren Zensurinfrastruktur“ mutieren könne. Deswegen wäre es sinnvoller, wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften aufgerüstet werden, um konsequent „gegen eindeutig rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung“ vorzugehen.

Lob für gute Zusammenarbeit mit Bundesbehörden

Während sich de Maizière beim eigenständigen Löschen von Hassbeiträgen noch mehr Initiative von Facebook wünscht, lobt er die Kooperation mit Behörden wie dem BKA. Bei Auskunftsersuchen zur Aufklärung von Straftaten gebe es „aus Sicht der Bundesbehörden“ keine Kritik, so der Innenminister. Nachholbedarf bestehe zwar auf regionaler Ebene, doch Facebook würde bereits mit den jeweiligen Behörden der Bundesländer zusammenarbeiten, um die Lage zu verbessern.

Altes Credo beim Thema Verschlüsselung

Angesprochen wurde erneut auch das Thema Verschlüsselung. Im Kern wiederholte de Maizière dabei seine bekannte Botschaft: Grundsätzlich begrüße er sogar „eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von sozialen Diensten und Netzwerken“, doch mit einem richterlichen Beschluss müsse es möglich sein, dass Strafverfolgungsbehörden in bestimmten Fällen auf verschlüsselte Inhalte zugreifen können. Das sei „eine schwierige Aufgabe“, allerdings setzt der Innenminister auch in diesem Bereich auf die „Zusammenarbeit mit den Netzwerkbetreibern“, um eine Lösung zu finden.