Netzneutralität: Bundesregierung plant Bußgelder von bis 500.000 Euro
Nachdem die EU im Herbst des letzten Jahres die neuen Regeln für die Netzneutralität beschlossen hat, folgt nun das entsprechende Gesetz der Bundesregierung. Wenn ein Internetanbieter künftig gegen die Vorgaben verstößt, sollen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro fällig werden.
Bei dem Gesetzentwurf, der vom Bundeswirtschaftsministerium stammt, handelt es sich um eine Änderung des Telekommunikationsgesetz (TKG). Das Ziel: Es soll sichergestellt werden, dass Internetanbieter die Netzneutralität im Sinne der EU-Vorgaben einhalten. „Diskriminierungsfreier Zugang zum offenen Internet ist ein zentrales Element für die Innovationskraft unserer Wirtschaft und die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt“, erklärt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Wenn ein Internetanbieter nun den Datenverkehr auf eine unzulässige Weise beschränkt, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Sofern das Datenvolumen gedrosselt wird, ohne die Kunden vollständig über den Schritt zu informieren, können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Verantwortlich für die Aufsicht der Vorgaben ist die Bundesnetzagentur.
Das Ziel: Ein diskriminierungsfreier Zugang zum offenen Internet
Das Ziel der Netzneutralität-Regeln ist, dass Kunden einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet erhalten. Internetanbieter sollen den Datenverkehr von sämtlichen Internetdiensten also grundsätzlich gleich behandeln. Es gibt zwar Ausnahmeregeln wie die für Spezialdienste, das offene Internet dürfen diese aber nicht beeinträchtigen.
Ebenfalls gestattet sind Eingriffe, wenn es sich dabei um das Verkehrsmanagement handelt. Solche Maßnahmen sind aber nur zulässig, um „die Netzwerkressourcen effizient zu nutzen und die Qualität der Dienste entsprechend den Anforderungen zu gewährleisten“. Alles, was darüber hinausgeht, ist verboten. Für die Aufsicht ist ebenfalls die Bundesnetzagentur zuständig.
Finale Richtlinien kommen am 30. August
Selbst, wenn die EU-Vorgaben seit dem 30. April offiziell gelten und nun auch die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt, stehen die konkreten Vorgaben immer noch nicht fest. Verantwortlich für die detaillierte Umsetzung ist die BEREC – der Dachverband der europäischen Regulierungsbehörden, zu dem auch die Bundesnetzagentur zählt. Die BEREC wird die finalen Leitlinien am 30. August bekanntgeben.
Konkret geht es dabei um die Frage, wie die Vorgaben für Spezialdienste und das Verkehrsmanagement nun genau aussehen. Ebenfalls offen ist noch, inwieweit Zero-Rating-Angebote zulässig sind. Dieser Punkt betrifft etwa Abkommen wie das von der Deutschen Telekom und Spotify.