Bundesnetzagentur: Mehr Details zur tatsächlichen Breitband-Geschwindigkeit
Die Bundesnetzagentur plant eine Transparenz-Verordnung, damit Kunden präzisere Informationen über ihren Internetanschluss erhalten. Während Verbraucherschützer und Bürgerrechtler den Entwurf bei einer Anhörung im Bundestag grundsätzlich begrüßen, lehnen Wirtschaftsvertreter die neuen Vorschriften ab.
Ausschlaggebend für die neue Transparenz-Verordnung ist, dass Kunden bislang nicht genügend Informationen über ihren Internetanschluss erhalten. Besonders kritisch ist dabei die Übertragungsgeschwindigkeit, denn Anschlüsse werden in der Regel mit „bis zu xy Mbit/s“ beworben. Breitbandstudien von der Bundesnetzagentur – und auch der EU-Kommission – haben allerdings gezeigt, dass eine „deutliche Diskrepanz“ zwischen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate und der tatsächlich gelieferten besteht. Das gelte für praktisch alle Technologien, Produkte und Anbieter, so die Bundesnetzagentur.
Angaben zur minimalen, normalen und maximalen Übertragungsrate
An der Geschwindigkeitsdifferenz setzt die Behörde nun nicht direkt an. Wenn die Verordnung aber in Kraft tritt, müssen Provider den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produkt-Informationsblatt bereitstellen. Neben Angaben zu der Vertragslaufzeit und Drossel-Klauseln soll dabei auch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Übertragungsrate genannt werden.
Auch während der Vertragslaufzeit würden Kunden mehr Rechte erhalten: So soll ein Anspruch auf Information zur aktuellen Datenübertragungsrate bestehen. Zudem müssen die Provider auf der Monatsrechnung angeben, wie lange ein Vertrag noch läuft.
Vorgaben müssen konkreter werden
Bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags begrüßt nun Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft das Ziel des Entwurfs. Mehr Transparenz sei nötig, denn bis dato wären Kunden oft nicht in der Lage, die vertragsgemäße Leistung ihres Internet-Anschlusses wirksam zu kontrollieren. In einigen Bereichen müsse die Bundesnetzagentur aber noch konkreter werden.
So werde derzeit etwa nicht genau definiert, was mit einer „normalerweise“ zur Verfügung stehenden Übertragungsrate gemeint ist. Tripps Vorschlag ist daher: Mit „normal“ sollte eine Übertragungsrate beschrieben werden, die dem Kunden die meiste Zeit zur Verfügung steht – also etwa 23 Stunden oder 95 Prozent eines Tages.
Entscheidend wären zudem auch klar definierte Methoden, um die Qualität eines Anschlusses zu messen, erklärt Alexander Leefmann vom Chaos Computer Club. „Vom Anbieter bereitgestellte Messmethoden sind bereits in der Vergangenheit durch Ergebnisse aufgefallen, die auch unter widrigen Übertragungsbedingungen ausgerechnet die im Vertrag vereinbarten Maximalleistungen auswiesen“, so Leefmann.
Sonderkündigungsrecht bei zu niedriger Geschwindigkeit
„Die Verbraucher werden ein bisschen im Regen stehen gelassen.“ Carola Elbrecht, vzbv
Ein weiteres Problem aus Sicht der Verbraucherschützer ist, dass Kunden zwar mehr Informationen erhalten, sich daraus aber keine Rechte ergeben. „Die Verbraucher werden ein bisschen im Regen stehen gelassen“, sagte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Wenn die tatsächliche Übertragungsrate nicht der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit entspricht, müsste den Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Ebenfalls denkbar wäre ein unkomplizierter Wechsel in einen anderen Tarif.
Liselotte Weber von der Bundesnetzagentur erklärte allerdings, dass die Regulierungsbehörde nur einen begrenzten Spielraum habe. So ließen sich etwa keine Mindestqualitäten für Internetzugänge festlegen, weil dafür die Ermächtigungsgrundlage fehle.
Reaktion der Provider: Zu viel Bürokratie
Experten aus der Wirtschaft sind mit dem Entwurf der Bundesnetzagentur hingegen nicht zufrieden. Grundsätzlich begrüßt Isabel Tilly vom alternativen Provider-Verband VATM zwar mehr Transparenz, die Forderung nach Mindeststandards bewertet sie aber kritisch. „Aufgrund der Art des Produktes sind wir dazu gezwungen, Korridore zu vermarkten“, so Tilly. Wenn ein Provider dem Kunden nun eine bestimmte Anschlussbandbreite garantieren will, müssten Messungen schon vor dem Vertragsabschluss durchgeführt werden. Das führe dann zu Kosten, die letztlich bei den Kunden hängen bleiben.
Vertreter der Deutschen Telekom und Wirtschaftsverbände wie der Bitkom bemängeln zudem das geplante Produkt-Informationsblatt. Für Vertriebskanäle wie Supermärkte oder Tankstellen wäre das nicht praktikabel. Dasselbe gelte auch für den Abdruck der Mindestvertragslaufzeit auf der Monatsrechnung: Um diese Vorgabe umzusetzen, müssten die Provider Rechnungssysteme umstellen, was mit hohen Kosten einhergehe.
Eine weitere Forderung aus der Branche ist zudem: Die neue Transparenz-Verordnung sollte nur für Privatkunden gelten, nicht aber für Geschäftskunden, weil diese oftmals individuelle Verträge erhalten.