iPhone-Entschlüsselung: FBI soll Details zum iPhone-Hack veröffentlichen
Drei amerikanische Medien wählen den Weg über die Gerichte, um vom FBI zu erfahren, wie das iPhone von einem der San-Bernardino-Attentäter entsperrt werden konnte. Der Streit zwischen der Behörde und Apple sorgte Anfang des Jahres für Aufsehen.
Unter Berufung auf den Freedom of Information Act (FOIA) haben die amerikanischen Mediengruppen Associated Press (AP), der US-Today-Mutterkonzern Gannett sowie Vice Media am Freitag die Klageschrift (PDF) eingereicht. Begründet wird der Schritt mit dem öffentlichen Interesse an dem Fall.
Wer hat das FBI unterstützt?
Denn trotz zahlreicher Spekulationen ist nach wie vor nicht bekannt, welche Sicherheitslücke das FBI ausgenutzt hat, um die Sperrfunktionen beim iPhone 5c eines der San-Bernardino-Attentäter auszuhebeln. Mitgeteilt wurde lediglich, dass die entsprechende Technologie bei einem Drittanbieter eingekauft wurde. Deswegen wollen die Medien nun Details zu dem Exploit erfahren.
Dasselbe gilt für den Preis, den das FBI für die Technologie bezahlt hat. Laut FBI-Direktor James Comey waren es 1,3 Millionen US-Dollar, ein schriftlicher Beleg fehlt allerdings.
Ebenso steht noch die Frage im Raum, von wem das FBI unterstützt wurde. Bislang ist nur von einer dritten Partei die Rede, ein Name wurde nicht genannt. Da es sich aber um eine „potentiell gefährliche Technologie“ handele, sei auch die Reputation des Unternehmens von öffentlichem Interesse, argumentieren die Mediengruppen.
Das FBI lehnt es derweil ab, Details zu der Technologie zu nennen. Die Geheimhaltung erfolge im Interesse der nationalen Sicherheit.
Höhepunkt im Streit um Verschlüsselungen
Mit der Technologie des bis dato noch unbekannten Dritten war es dem FBI Ende März gelungen, den iPhone-Streit vorzeitig zu beenden. Ursprünglich sollte Apple ein Hackertool entwickeln, damit sich die Sperrfunktion des iPhones umgehen lässt. Der Konzern verweigerte sich aber trotz eines Gerichtsbeschlusses. Das zentrale Argument für diese Haltung: Auf diese Weise werde eine Hintertür geschaffen, die nicht nur für Behörden offenstehe, sondern auch von Kriminellen ausgenutzt werden könne.
Zumal es sich bei der Hintertür nicht nur um ein Risiko für sämtliche Nutzer handele. Wenn ein Unternehmen die Verschlüsselungsverfahren bewusst schwächen soll, sei das ein Präzedenzfall, den die Behörden aber nur mit einer umstrittenen Rechtsgrundlage begründen können.