Chaos Computer Club: BND-Überwachung im Inland kann nicht legal sein
Wenn der Bundesnachrichtendienst (BND) die Glasfaserkabel anzapft, ist das aus technischer Perspektive nicht im Rahmen der Gesetze machbar. So lautet die Quintessenz aus einem Gutachten des Chaos Computer Clubs (CCC) für den NSA-Ausschuss.
Im Kern lautet die Argumentation dabei: Der BND kann bei der Massenüberwachung nicht sicher zwischen in- und ausländischen Datenverkehren unterscheiden, ohne detailliert Inhalte der Kommunikation zu analysieren. Nur lautet eben die rechtliche Vorgabe, dass die Kommunikation von deutschen Grundrechtsträgern für den BND zunächst einmal tabu ist. Zu den Grundrechtsträgern zählen dabei deutsche Staatsangehörige sowie alle Personen, die sich innerhalb von Deutschland aufhalten.
Diese will der BND eigentlich auch nicht überwachen, wenn etwa die Datenleitungen am Frankfurter Internetknotenpunkt DE-CIX angezapft werden. Der Geheimdienst zielt vielmehr auf die globalen Kommunikationsströme, die dort durchgeleitet werden – also die sogenannten Transitverkehre. Dabei lässt sich aber nicht verhindern, dass auch rechtlich geschützte Kommunikation erfasst wird, die der BND dann herausfiltern muss.
BND in technischer Zwickmühle
Ohne eine Analyse der Inhalte lasse sich laut dem CCC aber nicht sagen, von wo ein Datenpaket stammt. Denn der Weg wird ad hoc und dynamisch bestimmt, dementsprechend lässt sich auch nicht zuverlässig vorhersagen, wohin die Datenpakete unterwegs sind, die bei der massenhaften Überwachung der Glasfaserkabel abgefangenen werden. Für den BND entsteht daher nach Ansicht des CCC ein Dilemma: „Einerseits darf er inländische Kommunikationsinhalte nicht analysieren, andererseits kann er sie ohne eine tiefgehende Analyse nicht von ausländischen Datenpaketen unterscheiden.“
Eine technische Lösung im Sinne der Gesetze ist praktisch also nicht möglich. So erklärt CCC-Sprecher Frank Rieger: „Niemand sollte sich weiterhin vorgaukeln lassen, der BND oder seine Partnerdienste würden beim Abhören sicher zwischen in- und ausländischen Datenverkehren unterscheiden können, ohne dabei tief in die Inhalte hineinzuschauen.“
Konsequenzen für BND-Reform
Bereits bei der Experten-Anhörung im Bundestag zur BND-Reform spielte dieser Aspekt eine Rolle. Es ist einer der Punkte, wegen dem die Reform so umstritten ist – so zweifeln zahlreiche Experten, ob das Vorhaben der Bundesregierung überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und die Betreiber des DE-CIX klagen auch deswegen.
Der CCC fordert derweil, dass die Erkenntnisse aus dem NSA-Ausschuss nicht ignoriert werden dürften. Deswegen sollte die Reform nicht schon im Oktober beschlossen werden. Sinnvoller wäre es, auf die Empfehlungen der Abgeordneten zu warten, bevor „eine Gesetzesnovelle die bisherigen, nachweislich illegalen Machenschaften des BND zu geltendem Recht macht“.