Schweden: Kameradrohnen nur noch mit Genehmigung
Das oberste Verwaltungsgericht von Schweden hat in einem von der Datenschutzbehörde angestrengten Verfahren geurteilt, dass Kameras an Drohnen zu den Überwachungskameras gehören und damit nur noch mit Genehmigung und ausschließlich zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden können.
Kameras an Drohnen seien Überwachungskameras
In Schweden darf an öffentlichen Plätzen gefilmt werden, Kameras auf Fahrrädern oder Dashcams hinter der Windschutzscheibe können legal eingesetzt werden. Sie seien keine Überwachungskameras, da die aufnehmenden Personen sich beim Betrieb in der unmittelbaren Umgebung befinden und jederzeit Zugriff haben, argumentiert das Verwaltungsgericht. Weil Kameras, die an Drohnen montiert wurden, per Fernsteuerung arbeiten, würden sie unter die Gesetzgebung für Überwachungskameras fallen.
Für diese braucht es laut Gericht eine Genehmigung in Schweden und der Betrieb müsse der Zielsetzung der Verbrechensbekämpfung oder der Unfallverhinderung dienen. Da bei Kameradrohnen beides pauschal nicht gegeben sei, werden sie mit dem Urteil vom 21. Oktober in Schweden praktisch ohne Ausnahmen verboten.
Kompletter Industriezweig vor dem Aus
Damit vernichte die Justiz eine komplette Industrie, argumentiert der Branchenverband UAS Schweden. In den Bereichen der Landwirtschaft, Architektur, Medien und Sicherheit seien Tausende Arbeitsplätze betroffen. Auch die schwedische Boulevardzeitung Aftonbladet nutzte Kameradrohnen für die Berichterstattung und zeigt Befremden gegenüber der „Überreaktion“ des obersten Verwaltungsgerichts, welches auch für journalistische Zwecke keine Ausnahmeregelungen einräumt. UAS Sweden plant, das Urteil anzufechten.