Facebook: Nutzerdaten-Austausch mit WhatsApp vor Gericht
Mit einer Verwaltungsanordnung will Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar verhindern, dass Facebook die Nutzerdaten von WhatsApp erhält. Erwartungsgemäß nimmt Facebook die Anordnung aber nicht einfach hin, sondern wehrt sich mit juristischen Mitteln.
Bereits Anfang Oktober hatten Hamburger Datenschützer auf Anfrage von ComputerBase erklärt, dass Facebook sich gegen die Verwaltungsanordnung wehrt. Nun liegt Heise Online der 81-seitige Eilantrag vor.
Demnach hat Facebook beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, dass die Verwaltungsanordnung sofort ausgesetzt wird. Derzeit würden die Daten von WhatsApp-Nutzern mit deutscher Mobilfunknummer (Vorwahl +49) noch nicht übermittelt. Sofern sich Facebook nicht an die Verwaltungsanordnung gehalten hätte, wäre ein Zwangsgeld fällig gewesen.
Laut Facebook ist Datenaustausch rechtmäßig
In dem Eilantrag argumentiert Facebook, dass der Datentransfer nicht von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffen ist, das im Kern besagt: Ein Dienstanbieter unterliegt dem Recht des jeweiligen Staates, in dem er aktiv ist. Denn laut Facebook entspreche der Datentransfer zwischen zwei Konzernbereichen dem Industriestandard. Zudem wehrt sich das soziale Netzwerk auch gegen den Vorwurf, dass keine ausreichende Einwilligung der Nutzer eingeholt wurde. Das Opt-Out-Verfahren reiche demnach aus.
Datenschützer rechnen mit Gerichtsentscheid
Von Facebooks Widerstand lassen sich die Hamburger Datenschützer allerdings nicht beeindrucken, der massenhafte Austausch von Nutzerdaten sei nicht hinzunehmen. „Ich gehe davon aus, dass die Frage des Schutzes der Privatsphäre von Millionen von Nutzern durch die Gerichte entschieden wird“, so Caspar gegenüber Heise Online.
Der Vorwurf lautet wie gehabt: Wenn Facebook auf die Daten von WhatsApp zugreifen will, gehe das nur mit expliziter Einwilligung der Nutzer – also einem Opt-In-Verfahren. Und die Erlaubnis müssen sowohl WhatsApp als auch Facebook einholen. Ein weiteres Problem ist zudem, dass WhatsApp das Adressbuch eines Smartphones übermittelt – damit können aber auch die Nummern von Personen weitergegeben werden, die weder bei WhatsApp noch bei Facebook angemeldet sind.
Breite Front gegen Datenaustausch
Nun sind es nicht nur die Hamburger Datenschützer, die rechtlich gegen den Datenaustausch von Facebook und WhatsApp vorgehen. In Deutschland hat auch noch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit einer Abmahnung reagiert. Zudem kündigte die EU-Kommission an, die WhatsApp-Übernahme nochmals zu prüfen.
Auch global sind die Datenschützer aktiv. Innerhalb von Europa gilt das etwa für die Behörden in Spanien, Italien und Großbritannien, Widerstand gibt es zudem in Indien. Und in den USA wird die Federal Trade Commission (FTC) von mehreren Datenschutzbehörden aufgefordert, den Datenaustausch offiziell zu untersuchen. Die Geschäftspraxis von Facebook und WhatsApp bezeichnen die Datenschützer dabei als „unfair und irreführend“. Denn bei der Übernahme im Jahr 2014 hieß es noch, es werde keinen Austausch von Nutzerdaten zwischen Facebook und WhatsApp geben.