Innenministerium: Mehr Videoüberwachung in öffentlichen Räumen

Andreas Frischholz
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Innenministerium: Mehr Videoüberwachung in öffentlichen Räumen
Bild: nolifebeforecoffee | CC BY 2.0

Das Innenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) arbeitet derzeit an einem Gesetz, um die Videoüberwachung in öffentlichen Räumen auszuweiten, meldet der Deutschlandfunk. Die Maßnahmen sind ein Teil des Sicherheitskonzepts, das im Sommer präsentiert wurde.

Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der den Ruhr Nachrichten vorliegt. Demnach will das Innenministerium mehr Kameras in öffentlichen Räumen, die nicht zu staatlichen Einrichtungen zählen – also etwa in Einkaufszentren, Sportstätten und Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn.

Einhergehend mit dem neuen Gesetzentwurf soll es auch einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik geben. Nach den Anschlägen von Ansbach und München im Sommer wäre es nötig, dass Sicherheitsbelange bei Abwägungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht erhalten. Deswegen soll auch das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden. Die Sicherheit sei demnach als Ziel „besonders zu berücksichtigen“. Denn der Einsatz von Videoüberwachung ist bislang Ländersache. Und dort gibt es Widerstände von jeweiligen Datenschutzbehörden.

Beschlossen werden soll das Gesetz bereits im November, zusammen mit weiteren Maßnahmen aus dem Sicherheitskonzept. Derzeit würden aber noch die einzelnen Ministerien über den Entwurf beraten.

Pilotprojekt mit intelligenter Videoüberwachung

Darüber hinaus sind Pilotprojekte mit intelligenten Videosystemen an Bahnhöfen und Flughäfen geplant. Das Ziel: Künftig soll es möglich sein, nach Terrorverdächtigen mittels einer Gesichtserkennungssoftware zu fahnden. Ab wann Sicherheitsbehörden die „Videosysteme mit algorithmischer Mustererkennung“ nutzen können, steht derzeit aber noch nicht fest. Das berichtet das Handelsblatt und beruft sich dabei auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen.

Demnach erklärte das Innenministerium: „Um den Nutzen intelligenter Videoanalysetechnik an einem Pilotbahnhof zu testen“, würden sich derzeit das Innenministerium mit dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei sowie der Deutschen Bahn abstimmen. Und bevor die Ergebnisse der Pilotprojekte nicht vorliegen, lasse sich auch noch nichts über die tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten sagen.

Intelligente Videoüberwachung und die Grundrechte

Wenn es um die Frage geht, wie die rechtlichen Grundlagen für intelligente Videosysteme aussehen müssen, wären die technischen Details aber entscheidend. „Inwieweit der mögliche Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordert, hängt nach Auffassung der Bundesregierung von der Ausgestaltung und tatsächlichen Nutzung dieser Technik ab“, zitiert das Handelsblatt aus der Antwort des Innenministeriums.

Die Grünen sind mit solchen Aussagen nicht zufrieden. Selbst bei herkömmlichen Kameras in öffentlichen Räumen bestehen Zweifel am sicherheitspolitischen Nutzen, erklärt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz dem Handelsblatt. Deswegen wären mehr Kameras und der Einsatz moderner Videosysteme auch kein „Mehrwert“ für die Sicherheit. Stattdessen handele es sich um „neue Gefahren für die Grundrechte“.

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