Pokémon Go: Niantic will beim Datenschutz nachbessern
Im Streit um den Datenschutz bei Pokémon Go kann der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun einen Erfolg vermelden: Infolge der Abmahnung vom Juli hat der Entwickler Niantic eine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben.
Insgesamt hatten die Verbraucherschützer 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen beanstandet, die Nutzer der Pokémon-Go-App unangemessen benachteiligen würden. Dass Niantic nun einlenkt und sämtliche Punkte abändern will, stellt den vzbv zufrieden. „Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon Go in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen künftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert“, sagt der Rechtsreferent Heiko Dünkel.
Zu wenig Rechte für die Nutzer
Der zentrale Vorwurf der Verbraucherschützer ist, dass Niantic sich bis dato zu viele Rechte einräumte. Kritisch ist etwa, dass das Unternehmen mit den Nutzern abgeschlossene Verträge jederzeit einseitig verändern oder kündigen konnte. Ebenfalls ausgeschlossen wurde die Rückerstattung von In-App-Käufen mit echtem Geld.
Ein weiteres Problem ist die Weitergabe personenbezogener Daten. Mit Pokémon Go erhält Niantic zwar einen Zugang zu zahlreichen Nutzerdaten, diese konnte das Unternehmen laut den Datenschutzbedingungen an private Dritte übermitteln, ohne eine explizite Einwilligung einzuholen. Darüber hinaus war es in vielen Fällen möglich, den Zugang zum Spiel zu sperren – ausschlaggebend für diese Entscheidung war dabei das alleinige Ermessen von Niantic.
Umstellung bis Ende des Jahres
Der Entwickler hat nun eine Frist bis zum Ende dieses Jahres, um die beanstandeten Klauseln zu ändern. Die rechtskonformen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gelten also erst ab 2017. Niantic hat aber zugesagt, sich auch schon in der Übergangsphase nicht mehr auf die Klauseln zu berufen.