Staatstrojaner: BKA will auch Smartphones und Tablets überwachen
Das Bundeskriminalamt (BKA) will das Einsatzgebiet des Staatstrojaners ausweiten. Überwacht werden sollen künftig auch mobile Geräte wie Smartphones und Tablets, berichten die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR unter Berufung auf Haushaltsunterlagen des Bundestags.
Den mobilen Staatstrojaner bezeichnet das Bundesinnenministerium in den Haushaltsunterlagen demnach als „3. Produktlinie einer behördeneigenen Software für Quellen-TKÜ“. Die ersten beiden Produktlinien sind für Laptops und Desktop-PCs vorgesehen.
Mit Quellen-TKÜ ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung gemeint. Der Staatstrojaner soll dabei die Systeme eines Verdächtigen nicht vollständig infiltrieren, wie es bei der Online-Durchsuchung der Fall ist. Stattdessen dürfen die Ermittler ausschließlich die Kommunikation abfangen.
Zusätzliches Budget für mobilen Staatstrojaner
Insgesamt veranschlagt das Bundesinnenministerium für den mobilen Staatstrojaner und weitere „operative IT-Systeme“ rund 50 Millionen Euro. Wie viel der Trojaner nun im Einzelnen kostet, gehe aus den Dokumenten aber nicht hervor. Unklar ist zudem noch, wer für die Entwicklung verantwortlich ist. Abgeordnete aus dem Haushaltsausschuss erfuhren laut dem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dass das Bundesinnenministerium auch externe Dienstleister beauftragen will, sofern das BKA den mobilen Trojaner nicht in eigener Regie entwickeln kann. Eine Firma wurde allerdings nicht genannt.
Umstrittener Einsatz des Staatstrojaners
Generell ist der Staatstrojaner umstritten. So hatte etwa das Bundesverfassungsgericht in Urteilen von 2008 und dem April 2016 enge Richtlinien festgelegt. Diverse Juristen fordern zudem eine separate Rechtsgrundlage. Auf der anderen Seite stehen Vertreter von Polizei und Geheimdiensten wie BKA-Präsident Holger Münch, die seit geraumer Zeit einen erweiterten Einsatz des Staatstrojaners fordern.
Denn auf diese Weise lassen sich auch verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp überwachen. Der Staatstrojaner wird in dem Streit um Verschlüsselungen als Alternative zu einer gesetzlichen Hintertüren-Pflicht genannt.
IT-Sicherheitsexperten bemängeln allerdings, dass auch mit dem Staatstrojaner Sicherheitslücken ausgenutzt werden, die ebenfalls für Kriminelle offen stehen.