Internet-Überwachung: Bundestag beschließt umstrittenes BND-Gesetz

Andreas Frischholz
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Internet-Überwachung: Bundestag beschließt umstrittenes BND-Gesetz
Bild: Jorge Brazil | CC BY 2.0

Trotz der Kritik von zahlreichen Experten und Demonstrationen von Bürgerrechtsorganisationen hat der Bundestag heute das BND-Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Das Gesetzespaket der Bundesregierung umfasst eine neue Rechtsgrundlage für die Auslandsaufklärung und die Kontrolle des Geheimdienstes.

Große Koalition bezeichnet Gesetz als großen Wurf

Von Vertretern der Großen Koalition wird das BND-Gesetz als großer Wurf bezeichnet, der international seinesgleichen suche. Wirtschaftsspionage sei nun etwa explizit verboten und auch EU-Bürger seien erstmals geschützt, wenn der BND die globalen Datenströme anzapft. Allerdings räumt auch Clemens Binninger von der CDU ein, dass es Ausnahmen gibt. Die wären aber nötig für den Anti-Terror-Kampf, denn der BND müsse etwa belgische IS-Terroristen auch weiterhin überwachen können

Eine der wesentlichen Grundlagen ist die Arbeit des NSA-Ausschusses, erklärt derweil der SPD-Abgeordnete Christian Flisek, der auch Mitglied in dem entsprechenden Ausschuss ist. Bei der Aufklärung der letzten Jahre sei deutlich geworden, dass auch der BND sich bei der Arbeitsweise nicht so sehr von der NSA unterscheidet, wie es die Bundesregierung infolge der Snowden-Enthüllungen zunächst dargestellt hat. So wurden etwa „völlig abstruse Rechtstheorien“ wie die Weltraumtheorie publik, mit dem sich der BND dem „Ballast des deutschen Rechtes“ entledigen wollte. Mit dem neuen Gesetz soll es nun also eine rechtliche Grundlage geben, die dem BND effizientes Arbeiten ermögliche.

Opposition kritisiert legalisierte Massenüberwachung

Doch es ist genau dieser Punkt, den die Opposition kritisiert. Trotz des NSA-Skandals wird der Geheimdienst mit „mehr Befugnissen für Massenüberwachung“ belohnt, erklärt Martina Renner von der Linken. Denn die juristischen Konstrukte wie die Funktionsträgertheorie und die Weltraumtheorie benötige der BND künftig nur nicht mehr, weil die dahinter stehenden Operationen schlicht legitimiert werden. So darf der BND nun auch in Deutschland ganz legal die Kabel von Internetknotenpunkten anzapfen, um die weltweiten Datenströme zu überwachen. Die Reform sei daher eine „Legalisierung massenhafter Grundrechtsverletzungen“, so Renner.

Ebenso erklärt Konstantin von Notz von den Grünen, dass der BND mit dem neuen Gesetz im Prinzip denselben Spielraum wie die NSA habe. Es gebe zu viele Ausnahmen im Gesetz und auch der Terrorismus wäre als Argument nur vorgeschoben. Das gelte etwa für die Selektoren, also Suchbegriffe wie IP-Adressen und Telefonnummern, um die globalen Datenströme zu filtern: 90 Prozent dieser Selektoren hätten „gar nichts“ mit Terrorismus zu tun, so von Notz.

BND-Gesetz landet vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Grünen-Abgeordnete verweist zudem auf die Klage von den Betreibern des Frankfurter Internet-Knotenpunktes DE-CIX sowie den Stellungnahmen von Organisationen wie Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Digitalen Gesellschaft und diversen anderen Juristen, die praktisch unisono erklären: „Das heute vorgelegte Gesetz ist verfassungswidrig.“ Selbst die Experten bei der Anhörung im Bundestag hätten mehrheitlich diese Meinung vertreten. Wenn das Gesetz nun als großer Wurf von der Großen Koalition beschrieben wird, sei das eine „irritierende“ Selbstwahrnehmung der Bundesregierung.

Verfassungsrechtliche Bedenken hat die Große Koalition nicht. Juristen wie Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident vom Bundesverfassungsgericht, beschreiben die Überwachungsinfrastruktur des BND zwar als „insgesamt rechtswidrig“. Doch die Argumente der Großen Koalition lauten: Es gebe nun Vorgaben, die willkürliche Überwachung verhindern sollen. Das reiche aus.

Deswegen wird es vermutlich das Bundesverfassungsgericht sein, das beim Streit um das BND-Gesetz das letzte Wort hat.

Neues Kontrollgremium

Ein weiterer Teil des BND-Gesetzes befasst sich zudem mit der Kontrolle des Geheimdienstes. So soll es nun ein viertes Kontrollgremium geben, das die Arbeit des BND unterstützt. Zudem ist ein Bevollmächtigter samt festen Mitarbeitern vorgesehen, der hauptberuflich den Geheimdienst kontrollieren und damit die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums unterstützen soll. Während die Vertreter der Großen Koalition das als Fortschritt bezeichnen, befürchtet die Opposition eine weitere Zersplitterung der BND-Kontrolle.