Internet-Überwachung: Bundesrat bestätigt BND-Gesetz im Eilverfahren
Nachdem es bereits der Bundestag eilig hatte, zieht nun der Bundesrat in demselben Tempo nach: Wie von der Bundesregierung gewünscht, hat die Länderkammer das umstrittene BND-Gesetz ohne Umschweife bestätigt. Das fristverkürzte Eilverfahren ist nötig, damit der Zeitplan eingehalten wird.
Dass es im Bundesrat keinen Widerstand gibt, hat sich bereits in den letzten Wochen abgezeichnet. Zwar hat die Große Koalition dort nur 20 von 69 Stimmen und damit keine Mehrheit, allerdings sind CDU/CSU und SPD an sämtlichen Landesregierungen beteiligt. Das reicht aus, da es sich beim BND-Gesetz um ein Einspruchsgesetz handelt. Bei solchen Abstimmungen enthalten sich einzelne Landesregierungen, wenn es innerhalb der jeweiligen Koalition keine einheitliche Haltung zu einem Gesetz gibt. Selbst wenn Grüne, Linke und FDP also gegen das BND-Gesetz stimmen wollten, scheitert das Votum am jeweiligen Koalitionspartner.
Mit der Zustimmung im Bundesrat fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, damit das BND-Gesetz wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.
Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Frage ist allerdings, wie lange das BND-Gesetz gültig sein wird. Zahlreiche Bürgerrechtsgruppen und Menschenrechtsorganisationen protestieren und sowohl die Opposition im Bundestag als auch die FDP haben angekündigt, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Die FDP-Politikerin und ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet das Gesetz in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt als „offenkundig verfassungswidrig“. Es schaffe zwar Rechtssicherheit, aber „zuallererst für die mit der Fernmeldeüberwachung betrauten Mitarbeiter beim BND“.
Zu den zentralen Vorwürfen auf technischer Ebene zählt dabei: Der BND darf künftig auch im Inland die Datenleitungen anzapfen, um den globalen Datenverkehr zu überwachen. Filterprogramme sollen dabei verhindern, dass die Kommunikation von Bundesbürgern erfasst wird. Allerdings garantieren diese Filterprogramme keinen 100-prozentigen Schutz. Es ist also ein Gesetz, das „von Voraussetzungen ausgeht, die technisch nicht verlässlich umsetzbar sind“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Das Bundesverfassungsgericht muss also entscheiden, ob solche in Kauf genommen Kollateralschäden verhältnismäßig sind.
Auf juristischer Ebene geht es um die Frage, ob das Grundgesetz nur für deutsche Staatsbürger gilt oder einen globalen Anspruch hat. Falls das Bundesverfassungsgericht letzterem zustimmt, wäre die Auslandsaufklärung durch den BND verfassungswidrig, weil es an adäquaten Schutzrechten fehlt. Kritisiert wird zudem noch, dass Berufsgeheimnisträger wie Anwälte oder Journalisten nicht vor der BND-Überwachung ausgeschlossen werden. Dabei handele es sich um einen Verstoß gegen die Pressefreiheit, der insbesondere den Quellenschutz gefährdet, wie es etwa in der Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen heißt.